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Zweitstudium / Verlustvortrag / Verlustrücktrag

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    Zweitstudium / Verlustvortrag / Verlustrücktrag

    Hi,
    ich habe für 2018 und 2019 eine Einkommenssteuererklärung Ende 2020 mit Feststellung eines Verlustvortrag (--> zum 1. Mal) abgegeben. Ich bin Student in einem Zweitstudium.
    2018 hatte ich einen Werkstudentenjob, der steuerpflichtig war.
    Nun habe ich den "Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages zur Einkommenssteuer zum 31.12.2019 bekommen, in dem der verbleibende Verlustvortrag auf 0 € festgestellt wurde. Unter Feststellungsgrundlagen steht:

    verbleibende negativen Einkünfte XYZ €
    davon ab:
    Verlustrücktrag nach 2018 XYZ €; verbleibender Verlustvortrag 0 €

    Da ich sowieso die Lohnsteuer aus 2018 zurückbekomme (zu wenig verdient), also auch ohne den Verlustrücktrag nach 2018, macht das irgendwie keinen Sinn - ich würde diesen lieber nach vorne in Zeit schieben, also als Verlustvotrag geltend machen.

    Jetzt habe ich gelesen, dass ich einen Antrag auf Verzicht auf Verlustrücktrag stellen kann, ich bin mir jedoch nicht sicher, ob ich das jetzt noch machen kann. Ich vermute, ich hätte dies wahrscheinlich in der Einkommenssteuererklärung 2019 in einer Anlage "Verlust" angeben sollen, oder? Ich hatte mir super Mühe gegeben und jetzt lief dann doch alles anders da ich nichts von dem Procedere wusste: "..wird der verbleibende Verlust des Steuerpflichtigen automatisch vom Finanzamt vom Gesamtbetrag der Einkünfte des vorangegangenen Jahres abgezogen..."

    Für einen Tipp in die richtige Richtung wäre ich sehr dankbar!

    Beste Grüße!

    #2
    Du hättest den Verlustrücktrag auf 0 € beschränken können, was du scheinbar nicht gesehen hast, weil das für 2019 in der

    neuen Anlage Sonstiges (Zeile 8) erklärt werden musste. Jetzt musst du eben Einspruch einlegen und den Antrag nachholen.

    Der Verlustrücktrag ist von der Gesetzeslage her vorrangig, darum braucht es den Antrag.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für die schnelle Antwort. Da es sich ja scheinbar nur um eine Zeile in einem weiteren Formular handelt und keine Neuberechnung von Nöten ist, kann ich evtl. einfach eine schlichte Änderung via Elster beantragen?

      Kommentar


        #4
        Sicherer ist ein Einspruch, auch das geht doch problemlos in Mein ELSTER und beantrage darin, den Verlustrücktrag nach 2018 auf 0 Euro zu beschränken.

        Der Aufwand ist nicht höher als bei einem schlichten Änderungsantrag. Wenn der Verlust und der Verlustrücktrag gesondert festgestellt wurden, ist m. E. der

        Feststellungsbescheid Gegenstand des Rechtsbehelfs. Schau dir die Bescheide nochmal genau an. Oder ruf dein Finanzamt an und besprich das vorher.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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