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Verbuchung einer von einem französischem Kleinunternehmer erhaltenen Rechnung

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    Verbuchung einer von einem französischem Kleinunternehmer erhaltenen Rechnung

    Hallo, ich habe von einem französischem Kleinunternehmer eine Softwarelizenz in Höhe von 85 € erworben (zumindest steht auf der Rechnung "TVA non applicable, art 293B du CGI" und es wurde keine franz. USt. ausgewiesen).

    Kann ich das einfach
    als Betriebsausgabe verbuchen (z.B. Konto 4901 Software) oder gibt es etwas Spezielleres zu beachten?

    Danke Euch!
    Henry

    #2
    Update: Was ich bisher gefunden habe ist, dass man das auf Konto 3125 Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmens verbuchen soll und dann eine "fiktive" Umsatzsteuer mit der Vorsteuer gegenrechnen soll, damit es letztendlich steuermäßig auf 0 ausgeht. Ergibt das für irgendwen Sinn?!

    Kommentar


      #3
      Ob dein Einkauf von einem französischen Kleinunternehmer umsatzsteuerlich wie andere 13b - Leistungen zu behandeln ist, ist eine

      Frage des Umsatzsteuerrechts und hat mit der elektronischen Steuererklärung nichts zu tun. Buchhaltungsfragen sind ebenfalls

      nicht Thema diese Forums.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Mmh, ach so. Naja, okay. Dann danke für nix. :-(

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