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Pauschbetrag 1000€ anteilmäßig ?

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    Pauschbetrag 1000€ anteilmäßig ?

    Hallo,
    wenn ich die ersten 2 Monate im Jahr "normaler" Arbeitnemer bin und die restlichen 10 Monate Rente beziehe, habe ich für 2 Monate anteilmäßig 1000€ Pauschale, oder das ganze Jahr?
    Rentner haben doch nur 102€ Pauschale. Habe trotz "Suche" nichts darüber gefunden.

    Gruß

    #2
    Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000,00 € wird nicht gezwölftelt, ebensowenig wie die 102,00 €. Der AN-Pauschbetrag darf aber nicht höher sein als der Lohn.

    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9a.html

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die schnelle Antwort.
      Das ist dann eigentlich positiv für mich, mindert ja noch Steuern auf die Rente letztendlich, oder liege ich da falsch? Aber ich brauche das erst für die Erklärung 2021. War mal schon neugierig. "Der frühe Vogel......".

      Gruß

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        #4
        Das ist dann eigentlich positiv für mich, mindert ja noch Steuern auf die Rente letztendlich, oder liege ich da falsch?
        Das siehst du richtig. Wenn der AN-Pauschbetrag höher ist, als die Werbungskosten , die du in den zwei Monaten tatsächlich noch hast,

        sparst du 2021 ein wenig Steuern. Reich wird man davon allerdings nicht. Als Rentner sollte man monatlich Rückstellungen für die Steuer

        bilden, damit man nicht von den Nachzahlungen überrascht wird, die nach dem ersten Rentenjahr üblicherweise fällig sind. Bei höheren

        Renten werden dann Vorauszahlungen festgesetzt, ab da fallen die Abschlusszahlungen gering aus, manchmal gibt es sogar Erstattungen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
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            #6
            Du kannst Deine Frage jederzeit mit Hilfe von Mein Elster oder anderer geeigneter Software beantworten.
            Falls er seinen Rentenbescheid schon erhalten hat, geht das natürlich. Speziell im ersten und zweiten Rentenjahr ist man

            gut beraten, die in etwa erwartbare Steuerbelastung vorab zu simulieren.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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