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nicht steuerbare Einnahmen/Zuschüsse-Marktprämie in Umsatzsteuererklärung eintragen

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    nicht steuerbare Einnahmen/Zuschüsse-Marktprämie in Umsatzsteuererklärung eintragen

    Die Abrechnung (aus Beteiligung Solarpark) für 2020 ist in einen nicht steuerbaren Einnahmen/Zuschüsse -Marktprämie- (Nettobetrag ohne. UMST ) und eine
    umsatzsteuerpflichtigen Betrag (19% und 16%) aufgeteilt.
    Meine Frage ist nun wo trage ich die nicht steuerbaren Einnahmen in der Umsatzsteuererklärung ein.
    Handelt es sich um nicht steuerbare Leistungen gem. § 18b Satz1 Nr. 2 in Zeile 112 oder
    Übrige nicht steuerbare Umsatze in Zeile 113 oder gar nicht und wird nur in Anlage EUR eingetragen (aber wo dort ?)

    #2
    Warum fragst Du?

    Zitat von § 18b Satz1 Nr. 2
    Der Unternehmer im Sinne des § 2 hat für jeden Voranmeldungs- und Besteuerungszeitraum in den amtlich vorgeschriebenen Vordrucken (§ 18 Abs. 1 bis 4) die Bemessungsgrundlagen folgender Umsätze gesondert zu erklären:

    1...,
    2.seiner im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführten steuerpflichtigen sonstigen Leistungen im Sinne des § 3a Absatz 2, für die der in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Leistungsempfänger die Steuer dort schuldet

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      #3
      Wer gewährt denn diese Zuschüsse ? Echte Zuschüsse sind nicht steuerbar, da es am Leistungsaustausch bzw. an der Gegenleistung fehlt.

      Die Zeile 113 betrifft Übrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland), also wohl auch nicht zutreffend.

      In der EÜR sollte die Zeile 15 passen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Bei der Marktprämie nach § 33g EEG handelt es sich um so genannte echte, nicht steuerbare Zuschüsse, die nicht der Umsatzsteuer unterfallen. Leider weis ich nicht wo ich dies in der Umsatzsteuererklärung eintragen muss.

        Kommentar


          #5
          Bei der Marktprämie nach § 33g EEG handelt es sich um so genannte echte, nicht steuerbare Zuschüsse, die nicht der Umsatzsteuer unterfallen. Leider weis ich nicht wo ich dies in der Umsatzsteuererklärung eintragen muss.
          Kein Wunder ! Dafür gibt es auch keine Zeile bzw. Kennzahl, die gehören nämlich nicht in die Umsatzsteuererklärung !
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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