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Lohnsteuerklasse nach Trennung

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    Lohnsteuerklasse nach Trennung

    Hallo zusammen,

    Ich bin seit August 2018 getrennt lebend, und seit 3 Monaten geschieden. Mein Sohn (8 J.) lebt bei Ihrer Mutter und ich zahle regelmäßig Unterhalt für mein Sohn. Wir sind aber beide sorgeberechtigt. Das Kindergeld bekommt meine Ex-Frau. Das Finanzamt hatte ab Januar 2019 meine Lohnsteuerklasse von 3 auf 1 geändert. Ich habe zwei Fragen, ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen:
    Ich habe gehört, dass ich auch meine Lohnsteuerklasse ändern kann. Kann ich meine Lohnsteuerklasse auf 2 ändern lassen? Das wäre für mich finanziell wohl besser.
    Gilt der Kinderfreibetrag von 0,5 auch weiterhin für mich?

    Danke für eure Rückmeldung, viele Grüße Michael

    #2
    Die Frage hat mit der elektronischen Steuererklärung nichts zu tun.

    Du schreibst doch selbst, dass euer Sohn bei der Mutter lebt und das Kindergeld an sie ausbezahlt wird. Dann lies selbst: § 24b EStG

    Der Eintrag von 0,5 Kinderfreibeträgen gilt weiterhin.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Die Frage hat mit der elektronischen Steuererklärung nichts zu tun.

      Du schreibst doch selbst, dass euer Sohn bei der Mutter lebt und das Kindergeld an sie ausbezahlt wird. Dann lies selbst: § 24b EStG

      Der Eintrag von 0,5 Kinderfreibeträgen gilt weiterhin.
      Danke für deine Antwort Charlie. Aber bitte nicht so aggressiv reagieren.

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        #4
        Aber bitte nicht so aggressiv reagieren
        Das ELSTER-Anwenderforum ist für Fragen rund um die elektronische Steuererklärung gedacht, nicht für Steuerrechtsfragen.

        Der Hinweis auf den Forumszweck ist schon deshalb notwendig, weil Steuerberatung hier nicht erlaubt ist, was jetzt daran aggressiv

        sein soll, erschließt sich mir nicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Man kann den Text mit einem aggressiven Unterton lesen. Aber auch mit einem milden, wenn man will

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            #6
            Man darf für Charlie24 aber auch Verständnis gegenüber aufbringen, wenn man sich täglich genau wegen dieser Thematik einen Wolf schreiben muss, weil Threadersteller nicht das Naheliegendste (Wie heißt das Forum ? Passt meine Frage zum Forumthema ?) gebacken bekommen ...
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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