Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Elster, Anlage V

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Elster, Anlage V

    Wo trage ich in der Anlage V Kosten zur Herstellung der Wohnung ein? Zählen dazu auch auch Küche, Klimaanlage etc.
    Welche Ziffer oder kann ich diese lediglich bei der Afa geltend machen?

    #2
    ... oder kann ich diese lediglich bei der Afa geltend machen?
    Die Herstellungskosten von Wohnungen können nur über die AfA steuerlich geltend gemacht, eine Klimaanlage gehört wohl dazu.

    Auch eine Einbauküche muss über 10 Jahre (120 Monate) abgeschrieben werden.

    Mit der elektronischen Steuererklärung hat das aber nichts zu tun und mit dem ELSTER Anwenderforum schon überhaupt nichts.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    Lädt...
    X