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    Fehler Anlage AV

    Guten Tag, ich habe eine Frage und würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte.

    Es erscheint die Fehlermeldung (Hauptvordruck S. 2), dass "Angaben zu Kindern getätigt wurden, die bei Zusammenveranlagung der Mutter/Person B zugeordnet bzw. für die die Kinderzulage übertragen wurde. Diese Angaben gelten nur für miteinander verheiratete Eltern, es handelt sich jedoch nicht um eine Zusammenveranlagung" (weil geschieden) Ich habe die Anlagen Kind (2 Stück) schon gelöscht und neu eingegeben. Der Fehler scheint auch im Hauptvordruck zu liegen, dorthin führt mich das System zur Fehlerbehebung. Leider finde ich keinen Fehler bei den Eingaben. Vielen Dank schon einmal.

    #2
    Guten Tag, ich habe eine Frage, die dem geschilderten Problem von Posithink ähnelt und würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte.

    Es erscheint die Fehlermeldung, dass "Angaben zu Kindern getätigt wurden, die bei Zusammenveranlagung der Mutter/Person B zugeordnet bzw. für die die Kinderzulage übertragen wurde. Diese Angaben gelten nur für miteinander verheiratete Eltern, es handelt sich jedoch nicht um eine Zusammenveranlagung" (weil geschieden) Ich habe die Anlagen Kind (zwei) schon gelöscht und neu eingegeben. Der Fehler scheint auch im Hauptvordruck zu liegen, dorthin führt mich das System zur Fehlerbehebung. Leider finde ich keinen Fehler bei den Eingaben. Vielen Dank schon einmal.

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      #3
      Ähnlich ist die Fehlermeldung nicht, denn deine Fehlermeldung betrifft die Anlage AV (Riesterbeiträge). Da wurden die Kinderzulagen in der falschen Zeile erklärt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Ich habe die Beiträge jetzt zusammengeführt und den Titel des Themas geändert.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Vielen herzlichen Dank, das war tatsächlich das Problem. Auf die Anlage AV wäre ich niemals gekommen. Super jetzt ist alles fertig für den Versand. Freue mich. Schönen Abend.

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