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    Seenot aus der Online Elster

    Hallo und einen guten Tag,

    entschuldigen Sie die Störung, da ich aber einfach nicht weiter weiss bei meiner Online Steuererklärung, mir sämtliche Literatur sowie andere Informationsquellen keinen eindeutigen Aufschluss liefern können, möchte ich Sie nun freundlichst um Rat und Hilfe bitten. Vorweg einen riesen Dank an jeden, welcher sich meiner Fragestellung annimmt! Danke Ihnen allen vielmals!

    Zu mir, ich arbeite nun seit über einem Jahr in der ausserklinischen Beatmungspflege und betreue bzw. überwache Beatmungspflichtige Patienten in deren häuslichen Umgebung, meine tägliche Arbeitszeit beträgt 10-12std bei einer 38,5std/Woche. Meinen Arbeitgeber selbst (38km Entfernung) habe ich im vergangenen Jahr ca. x10mal in seinem Büro aufgesucht (Urlaubsplanung, Fortbildung etc.)
    Da ich nirgends andererorts gebraucht wurde, arbeitete ich das Jahr über lediglich bei diesem einen Patienten, knapp 35km von meiner Wohnung entfernt, sämtliche Strecken lege ich mit meinem Privat Pkw zurück. Am Ende des Monats reiche ich einen Stundenzettel im Büro ein, worauf unter anderem meine absolvierten Gesamtkilometer (Hin&Rückfahrt) dokumentiert sind, woraufhin ich einen Reisekostenersatz (St.frei) pro gefahrenen Kilometer von 0,15Cent erhalte, als Beispiel: Januar 2020, 17Arbeitstage x 70km(35km+35km) = 1190km
    1.190 Gesamtkilometer x 0,15 Cent = 178,50 und erhalte somit der nächsten Gehaltsabrechnung 178,50Euro meiner Spritkosten zurück.

    Nun komme ich zu meiner eigentlichen Frage bzw. dem ursprünglichen Problem. Welche Werbungskosten kann ich wo geltend machen um den bestmöglichsten Ertrag zu erhalten? Der Wirrwarr beginnt bei mir bereits da, wo erste Tätigkeitsstätte und Arbeitsplatz 2 ist, 30Cent ansetzen für Hinweg (wohin?Patient oder Arbeitgeber?) oder mache ich Hin& Rückweg geltend, und inwiefern berechne ich das "Spritgeld" von meinem Arbeitgeber mit hinein- danach weiss ich nicht weiter was mit Fahrtkostenpauschale und/ oder der Entfernungspauschale ist, oder gar Reisekosten für berufliche Auswärtstätigkeit da ich mehr als 8std. (also 10-12std.) beruflich von zu Hause entfernt bin... Fragen über Fragen, Sie hören schon, nicht nur das hier ein absoluter Noob spricht, Nein, darüber hinaus auch noch ein sehr verzweifelter


    P.s. Zu meiner Verteidigung möchte ich gern anmerken, dass ich zuvor keine Online Steuererklärung angefertigt habe und diese Methode nach meinen bisherigen Erfahrungen auch nicht wirklich an Sympathien hinzugewinnen konnte.

    #2
    Hallo und einen guten Tag,

    entschuldigen Sie die Störung, da ich aber einfach nicht weiter weiss bei meiner Online Steuererklärung, mir sämtliche Literatur sowie andere Informationsquellen keinen eindeutigen Aufschluss liefern können, möchte ich Sie nun freundlichst um Rat und Hilfe bitten. Vorweg einen riesen Dank an jeden, welcher sich meiner Fragestellung annimmt! Danke Ihnen allen vielmals!

    Zu mir, ich arbeite nun seit über einem Jahr in der ausserklinischen Beatmungspflege und betreue bzw. überwache Beatmungspflichtige Patienten in deren häuslichen Umgebung, meine tägliche Arbeitszeit beträgt 10-12std bei einer 38,5std/Woche. Meinen Arbeitgeber selbst (38km Entfernung) habe ich im vergangenen Jahr ca. x10mal in seinem Büro aufgesucht (Urlaubsplanung, Fortbildung etc.)
    Da ich nirgends andererorts gebraucht wurde, arbeitete ich das Jahr über lediglich bei diesem einen Patienten, knapp 35km von meiner Wohnung entfernt, sämtliche Strecken lege ich mit meinem Privat Pkw zurück. Am Ende des Monats reiche ich einen Stundenzettel im Büro ein, worauf unter anderem meine absolvierten Gesamtkilometer (Hin&Rückfahrt) dokumentiert sind, woraufhin ich einen Reisekostenersatz (St.frei) pro gefahrenen Kilometer von 0,15Cent erhalte, als Beispiel: Januar 2020, 17Arbeitstage x 70km(35km+35km) = 1190km
    1.190 Gesamtkilometer x 0,15 Cent = 178,50 und erhalte somit der nächsten Gehaltsabrechnung 178,50Euro meiner Spritkosten zurück.

    Nun komme ich zu meiner eigentlichen Frage bzw. dem ursprünglichen Problem. Welche Werbungskosten kann ich wo geltend machen um den bestmöglichsten Ertrag zu erhalten? Der Wirrwarr beginnt bei mir bereits da, wo erste Tätigkeitsstätte und Arbeitsplatz 2 ist, 30Cent ansetzen für Hinweg (wohin?Patient oder Arbeitgeber?) oder mache ich Hin& Rückweg geltend, und inwiefern berechne ich das "Spritgeld" von meinem Arbeitgeber mit hinein- danach weiss ich nicht weiter was mit Fahrtkostenpauschale und/ oder der Entfernungspauschale ist, oder gar Reisekosten für berufliche Auswärtstätigkeit da ich mehr als 8std. (also 10-12std.) beruflich von zu Hause entfernt bin... Fragen über Fragen, Sie hören schon, nicht nur das hier ein absoluter Noob spricht, Nein, darüber hinaus auch noch ein sehr verzweifelter


    P.s. Zu meiner Verteidigung möchte ich gern anmerken, dass ich zuvor keine Online Steuererklärung angefertigt habe und diese Methode nach meinen bisherigen Erfahrungen auch nicht wirklich an Sympathien hinzugewinnen konnte.

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      #3
      Irgendwie vermisse ich, wo denn das gescholtene "Online Elster", das schon seit einiger Zeit Mein Elster heißt, überhaupt vorkommt. Jede deiner Fragen hätte sich doch sowohl bei der Papiererklärung als auch bei ElsterFormular genauso gestellt.

      Ich würde tendenziell das Büro als erste Tätigkeitsstätte und den/die Patienten als Auswärtstätigkeit deklarieren, da Ort und Häufigkeit der Patientenbesuche eher schlecht planbar sind.
      Dann wäre die Fahrt zum Patienten eben bei Auswärtstätigkeit einzutragen mit 30 Ct je gefahrenem km mit Pkw, also Hin- und Rückweg. Verpflegungspauschale kann man dann für 3 Monate angeben, wobei die Abwesenheit von der Wohnung zählt. Steuerfreier Ersatz ist natürlich anzugeben und wird auf die Werbungskosten angerechnet.

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        #4
        Abgesehen davon, dass es unschön ist, dieselben Fragen mehrfach zu stellen, wurde ElsterFormular eingestellt, Steuererklärungen damit waren letztmalig 2019 möglich.

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          #5
          Werbungskosten werden nicht da geltend gemacht, wo sie den bestmöglichen Ertrag bringen,
          sondern da, wohin sie gehören.

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            #6
            Ich habe die Doppelpostings mal zusammengeführt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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