Moin moin
Eine Frage hier in die Runde. Vielleicht bin ich hier aber auch völlig falsch.
Ich lebe seit mehreren Jahren in Japan. Habe keinen Wohnsitz in Deutschland und bin auch nur alle paar Jahre mal zu Besuch. Bei Elster kann ich mich somit auch nicht registrieren.
In Deutschland besitze ich noch einige Konten und Versicherungen. Bei allen habe ich vor Jahren erfolgreich angeben können das ich als "Steuerausländer" beschränkt steuerpflichtig bin und überall wurde dies auch bearbeitet das z.B. keine Kapitalertragsteuer abgeführt wird bzw. wurde. Bei allen? Nicht bei allen. Eine kleine Bausparkasse hat sich allen meinen Aufträgen, Bitten, Beschwerden, Nachweisen und noch vielen mehr widersetzt und führte 4 oder 5 Jahre lang Kapitalsteuer ab. Inzwischen habe die Geschäftsbeziehung zu dieser Bank beendet. Diese Steuerabgaben möchte ich nun versuchen vom Finanzamt zurück zu bekommen. Gut möglich das da ein oder zwei Jahre bereits verjährt sind. Wenn dem so ist, dann ist das halt so.
Nun meine Frage welches Formular (und wo) verwende ich jetzt? Oder reicht ein formloses Schreiben? Und welches Finanzamt ist überhaupt zuständig?
Könnt ihr mir hier evtl. weiterhelfen?
Lg
Björn
Eine Frage hier in die Runde. Vielleicht bin ich hier aber auch völlig falsch.
Ich lebe seit mehreren Jahren in Japan. Habe keinen Wohnsitz in Deutschland und bin auch nur alle paar Jahre mal zu Besuch. Bei Elster kann ich mich somit auch nicht registrieren.
In Deutschland besitze ich noch einige Konten und Versicherungen. Bei allen habe ich vor Jahren erfolgreich angeben können das ich als "Steuerausländer" beschränkt steuerpflichtig bin und überall wurde dies auch bearbeitet das z.B. keine Kapitalertragsteuer abgeführt wird bzw. wurde. Bei allen? Nicht bei allen. Eine kleine Bausparkasse hat sich allen meinen Aufträgen, Bitten, Beschwerden, Nachweisen und noch vielen mehr widersetzt und führte 4 oder 5 Jahre lang Kapitalsteuer ab. Inzwischen habe die Geschäftsbeziehung zu dieser Bank beendet. Diese Steuerabgaben möchte ich nun versuchen vom Finanzamt zurück zu bekommen. Gut möglich das da ein oder zwei Jahre bereits verjährt sind. Wenn dem so ist, dann ist das halt so.
Nun meine Frage welches Formular (und wo) verwende ich jetzt? Oder reicht ein formloses Schreiben? Und welches Finanzamt ist überhaupt zuständig?
Könnt ihr mir hier evtl. weiterhelfen?
Lg
Björn
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