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Kein deutscher Wohnsitz, Elster somit nicht möglich, wie Steuererklärung abgeben?

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    Kein deutscher Wohnsitz, Elster somit nicht möglich, wie Steuererklärung abgeben?

    Moin moin

    Eine Frage hier in die Runde. Vielleicht bin ich hier aber auch völlig falsch.

    Ich lebe seit mehreren Jahren in Japan. Habe keinen Wohnsitz in Deutschland und bin auch nur alle paar Jahre mal zu Besuch. Bei Elster kann ich mich somit auch nicht registrieren.

    In Deutschland besitze ich noch einige Konten und Versicherungen. Bei allen habe ich vor Jahren erfolgreich angeben können das ich als "Steuerausländer" beschränkt steuerpflichtig bin und überall wurde dies auch bearbeitet das z.B. keine Kapitalertragsteuer abgeführt wird bzw. wurde. Bei allen? Nicht bei allen. Eine kleine Bausparkasse hat sich allen meinen Aufträgen, Bitten, Beschwerden, Nachweisen und noch vielen mehr widersetzt und führte 4 oder 5 Jahre lang Kapitalsteuer ab. Inzwischen habe die Geschäftsbeziehung zu dieser Bank beendet. Diese Steuerabgaben möchte ich nun versuchen vom Finanzamt zurück zu bekommen. Gut möglich das da ein oder zwei Jahre bereits verjährt sind. Wenn dem so ist, dann ist das halt so.

    Nun meine Frage welches Formular (und wo) verwende ich jetzt? Oder reicht ein formloses Schreiben? Und welches Finanzamt ist überhaupt zuständig?

    Könnt ihr mir hier evtl. weiterhelfen?

    Lg

    Björn

    #2
    Da wird dir nur eine Steuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige in "Papierform" bleiben.
    https://www.formulare-bfinv.de/
    Das Zuständige FA müsstest du selber googlen.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar


      #3
      Da wird dir nur eine Steuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige in "Papierform" bleiben.
      Ich weiß nicht, ob das überhaupt so möglich ist. Beim elektronischen Formular ESt 1 C steht die Anlage KAP sowieso nicht zur Verfügung.

      Auf Papier könnte er die natürlich beifügen, aber die Frage ist doch, ob das für einen beschränkt Steuerpflichtigen der richtige Weg ist.

      Ich würde zunächst versuchen, das zuständige Finanzamt zu finden und dann mit denen klären, was eingereicht werden soll.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

        Ich würde zunächst versuchen, das zuständige Finanzamt zu finden und dann mit denen klären, was eingereicht werden soll.
        Blöde Frage: Ist mein vor ca. 8 Jahren letztes Finanzamt immer noch für mich zuständig? Oder gibt es ein spezielles welches die Steuern von im Ausland lebenden Deutschen bearbeitet?

        Kommentar


          #5
          Kann man so nicht sagen, da gibt es in der Abgabenordnung insbesondere in § 19 AO ein paar Besonderheiten und maßgebend ist der heutige Tag, nicht, was in dem Jahr galt, für das Du die Erklärung abgibst. Außerdem hat jedes Bundesland geregelt, welches Finanzamt örtlich für was zuständig ist, so dass das im Detail mit der vorherigen regelung differieren kann.

          Natürlich kannst Du Dich auch an dein bisheriges Finanzamt wenden (§ 26 AO), so dass die sich darum kümmern, aus welcher Ecke der BRD Du dann Deine Bescheide bekommst. Die Infos, die nach § 19 AO maßgebend sind, solltest Du zur Beschleunigung gleich mitteilen.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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