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Insolvenzgeld in „Brutto“ oder „Netto“ angeben

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    Insolvenzgeld in „Brutto“ oder „Netto“ angeben

    Guten Abend,


    Ich habe ein Frage. Und zwar habe ich im Jahr 2020 aufgrund Zahlungsunfähigkeit meines Arbeitgebers Entgeltersatzleistungen in Form von Insolvenzgeld erhalten. Muss ich den Betrag in Brutto oder Netto in dem dazugehörigen Feld eintragen? Vielen Dank schon vorab!

    Mit freundlichen Grüßen
    Max

    #2
    Man erhält von der Bundesagentur für Arbeit doch eine Bescheinigung über die elektronisch an das Finanzamt gemeldeten Werte,

    aus der sich ergibt, was einzutragen ist. Falls die Bescheinigung noch nicht vorliegt, kommt die bis Ende Februar schon noch.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Die Bescheinigung liegt mir vor.
      Allerdings steht Brutto- und Nettoarbeitsentgelt darin.
      Deswegen kam mir die Frage auf...

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        #4
        Allerdings steht Brutto- und Nettoarbeitsentgelt darin.
        Und welcher der Werte jetzt dem Finanzamt gemeldet wurde, ist daraus nicht ersichtlich ?

        Kannst du deine Bescheinigungen denn nicht bei Mein ELSTER abrufen ? Der Dienst funktioniert seit einigen Tagen wieder fehlerfrei
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          Vielen Dank für die Bemühungen

          Die Werte kann ich jetzt einsehen.

          Vom Finanzamt wurde der Betrag übermittelt, welchen ich „Netto“ erhalten habe.

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            #6
            Hallo,

            vom Finanzamt? Du meinst wohl vom Arbeitsamt auf Amtssprech -Bundesagentur für Arbeit-

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              Meine damit den Wert, welcher das Arbeitsamt an das Finanzamt übermittelt hat, und das Finanzamt wiederum an mich über den Abruf...

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                #8
                und das Finanzamt wiederum an mich über den Abruf.
                und genau der Wert ist einzutragen. Wir wissen das hier auch nicht immer auswendig, denn beim Krankengeld z. B. ist das Bruttokrankengeld maßgeblich.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Vielen Dank fürs Weiterhelfen

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