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Leiharbeit, erste Tätigkeitsstätte, Verpflegungspauschale und Fahrtkosten

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    Leiharbeit, erste Tätigkeitsstätte, Verpflegungspauschale und Fahrtkosten

    Hallo zusammen,

    leider blicke ich nicht ganz durch in den unterschiedlichsten Bezeichnungen und Regelungen zu den genannten Themen.
    Bei mir ist es so, dass in Zeile 18 der Lohnsteuerbescheinigung ein Betrag XXX, XX steht.
    In meinem ersten Einsatz 2020 (beginnend in 2019) bekam ich pauschales Fahrgeld von meinem Verleiher.
    Dank Corona hatte ich in 2020 insgesamt 3 Entleiherfirmen.
    In meiner Einsatzaufstellung wird geschrieben, dass der o.g. Arbeitgeber gemäß §9 Einkommensteuergesetz keine erste Tätigkeitsstätte begründet habe. Dies ist allerdings der Hauptsitz des Verleihers. Meine Filiale ist dies nicht.
    Mein Arbeitsvertrag ist unbefristet.
    Kann ich nun für die ersten 3 Monate bei einem Einsatz (in meinem Fall bei Einsatz 2 und 3 in 2020) die Verpflegungspauschale von 12 EURO angeben? Und kann ich für die Fahrten zum Entleiher die volle Wegstrecke angeben oder nur einfach?

    Wo genau trägt man die Verpflegungspauschale ein?

    Ich wäre dankbar, wenn ich hier Tipps erhalten könnte.

    Grüße

    #2
    Das ist zwar Steuerrecht und hat nichts mit ELSTER zu tun (bis auf die letzte Frage) aber ich gebe trotzdem mal kurz und knapp Antwort:
    VMA ja, kompltte Wegstrecke da Reisekosten, Zeile 67 folgende in der Anlage N
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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