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Kurzarbeitergeld durch Corona

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    Kurzarbeitergeld durch Corona

    Hallo, ich mache gerade meine EstE. Da ist mir aufgefallen, durch die coronabedingte Kurzarbeit müssen wir durch den Progressionsvorbehalt Steuer nachzahlen. Sollte ich vlt noch warten mit dem Abschicken? Hat jemand was gehört, das dies vlt noch mal geändert wird ? Also das vlt eine Sonderregelung in Planung ist ?

    #2
    Nein, da ist keine Sonderregelung in Planung, rückwirkend schon überhaupt nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Kurzarbeitergeld unterliegt dem progressionsvorbehalt. Auch hinsichtlich Corona gibt es dazu keine Sonderregelung.
      Gleiches gilt übrigens auch für das Corona-Kindergeld. Dieses fließt mit in die Vergleichsberechnung nach § 31 EStG ein.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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        #4
        schade aber danke

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          #5
          Es gab mal politische Diskussionen dazu und gerade wieder entsprechende Anträge in Ausschüssen, aber "nur" von der Opposition. Die Anträge wurden von der Koalitionsmehrheit jeweils abgelehnt. Und das dürfte sich daher auch nicht ändern, wenn im nächsten Gesetzgebungsverfahren das erneut beantragt wird. Man sah Abgrenzungsprobleme bzw. Gerechtigkeitsprobleme dabei, da es jede Menge derartige Lohnersatzleistungen gibt, wovon viele mit Corona überhaupt nichts zu tun haben. Und auch nicht jede Kurzarbeit ist coronabedingt.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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