NRW-Soforthilfe Anrechnung bei Kleinunternehmergrenze

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  • Blume16
    Neuer Benutzer
    • 25.02.2021
    • 4

    #1

    NRW-Soforthilfe Anrechnung bei Kleinunternehmergrenze

    Guten Tag,

    wird die NRW-Soforthilfe von 2020 bei der Kleinunternehmergrenze (22.000 Eu) angerechnet oder bleibt diese davon unberührt?

    Danke vorab
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45977

    #2
    Meines Erachtens rechnen nicht umsatzsteuerbare echte Zuschüsse nicht zum Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 3 UStG
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • L. E. Fant
      Erfahrener Benutzer
      • 20.09.2013
      • 15389

      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Meines Erachtens
      So sehe ich das auch. Es wird keine Gegenleistung erbracht.

      Kommentar

      • Blume16
        Neuer Benutzer
        • 25.02.2021
        • 4

        #4
        Hallo, gibt es in der Zwischenzeit keine Neuigkeit zu meiner doch sehr allgemein wichtigen Frage? Ich kann im gesamten Netz nichts finden. Wo bekomme ich den eine rechtsverbindliche Aussage? Ich habe diese Frage auch über der Seite meines Finanzamtes gestellt. Aber von dort gibt es keine Reaktion. Wenn ich eine Antwort bekomme, veröffentliche ich sie hier.

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        • FIGUL
          Neuer Benutzer
          • 05.03.2012
          • 8544

          #5
          Hallo,

          rechtsverbindliche Aussage kann dir hier niemand geben.
          Gesucht hast du aber nicht besonders.
          Gibst du :- soforthilfe kleinunternehmergrenze - in die Suchmaschine deines Vertrauens ein
          landest du jde Menge Treffer

          Gruß FIGUL
          Zuletzt geändert von FIGUL; 12.03.2021, 13:01.
          Gruß FIGUL

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45977

            #6
            Hallo, gibt es in der Zwischenzeit keine Neuigkeit zu meiner doch sehr allgemein wichtigen Frage? Ich kann im gesamten Netz nichts finden. Wo bekomme ich den eine rechtsverbindliche Aussage?
            Deine Frage wurde doch zutreffend beantwortet. Dass wir solche Antworten als persönliche Meinung deklarieren, hat zum einen mit dem Steuerberatungsgesetz

            und zum andern damit zu tun, dass wir hier nicht das Finanzamt sind und schon deshalb keine rechtsverbindlichen Auskünfte geben können.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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            Kommentar

            • Blume16
              Neuer Benutzer
              • 25.02.2021
              • 4

              #7
              Danke an alle. ich verstehe, daß hier keine rechtsverbindlichen Aussagen gemacht werden können. Ich nutze die Suchmaschine mit den zwei O nicht. In allen weiteren Suchmaschinen bekomme ich bei "soforthilfe kleinunternehmergrenze" nur ein treffendes Ergebnis. Ich hatte es bereits oben eingefügt mit Link. Wie gesagt, wenn ich eine Antwort von meinem Amt bekomme, veröffentliche ich sie hier.

              Liebe Grüße

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              • Charlie24
                Erfahrener Benutzer
                • 14.03.2014
                • 45977

                #8
                Wie gesagt, wenn ich eine Antwort von meinem Amt bekomme, veröffentliche ich sie hier.
                Warum willst du denn diese einfache Frage überhaupt amtlich beantwortet haben ?

                Du trägst deine Gesamteinnahmen einschließlich der Hilfe in Zeile 11 der EÜR ein und die Soforthilfe zusätzlich in Zeile 12 der EÜR.

                In der Umsatzsteuererklärung muss die Hilfe überhaupt nicht angegeben werden, auch das ist längst geklärt.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                • Blume16
                  Neuer Benutzer
                  • 25.02.2021
                  • 4

                  #9
                  Hallo Charly24, mit der Soforthilfe komme ich über meine Grenze von 22.000 EU/jährlich, ohne Anrechnung auf die Kleinunternehmergrenze werde ich Kleinunternehmer bleiben können. Für mich dringend zu klären, da ich u.a. bei Verlust der Kleinunternehmerschaft in diesem Jahr meine Rechnungen wieder mit Ausweis der UST schreiben müßte.

                  MfG

                  Kommentar

                  • Charlie24
                    Erfahrener Benutzer
                    • 14.03.2014
                    • 45977

                    #10
                    Warum glaubst du auch Steuerberatern bzw. der Bayerischen Steuerverwaltung nicht ? Einfach den letzten Satz lesen:

                    Nach Auffassung des BayLfSt führt die Soforthilfe umsatzsteuerlich zu einem echten Zuschuss. | Mit dem „Corona-Soforthilfe-Programm“ der Bayerischen Staatsregierung und der Bundesregierung können Solo-Selbstständige, kleine Unternehmen, Freiberufler und Landwirte mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten aufgrund der Corona-Pandemie schnelle Hilfen in Form von Zuschüssen beantragen. Die Soforthilfe dient dazu, die wirtschaftliche Existenz der Unternehmen zu sichern und Liquiditätsengpässe durch …
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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