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Angaben zu Kindergeld und Kinderbonus (Corona) wenn geschieden (für 2020)

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    Angaben zu Kindergeld und Kinderbonus (Corona) wenn geschieden (für 2020)

    Hallo,

    folgende Situation:

    Ich bin schon einige Jahre geschieden und habe zwei Kinder. Meine Tochter ist 21 Jahre und macht eine Ausbildung. Sie bekommt also weiterhin Kindergeld. Aufgrund des Einkommens durch die Ausbildung bekommt sie kein Unterhalt mehr. Sie ist aber aufgrund des Kindergeldes weiterhin auf der Steuerkarte mit 0,5 Kinderfreibetrag aufgeführt.

    Mein Sohn war im letzten Jahr noch unter 18 Jahre und geht zur Schule, also auch 0,5 Kinderfreibetrag. Beide Kinder wohnen bei der Mutter.

    Muss ich den Kinderbonus in meiner Steuererklärung mit dem Kindergeld angeben, also hinzurechnen oder nicht?

    Vielen Dank und beste Grüße

    malo70

    #2
    Du schreibst hier unter ElsterFormular zum Jahr 2020. Die Software steht für 2020 nicht mehr zur Verfügung !

    Du musst 2020 zu deinem halben Kindergeldanspruch natürlich den halben Kinderbonus hinzurechnen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank :-)

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