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Bearbeitungsstart der Einkommenssteuererklärung 2020

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    Bearbeitungsstart der Einkommenssteuererklärung 2020

    Hallo,
    hat schon jemand Informationen darüber, wann die Bearbeitung der Steuererklärungen von 2020 startet?
    Viele Grüße an alle

    #2
    Hallo Terabyte,

    es ist im Gespräch, dass der einheitliche Start bundesweit der 15.März sein soll.

    Tschüß

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      #3
      ... wobei Du dann aber noch ja. 2 Wochen technische Abwicklung / Bescheiderstellung draufrechnen musst, d.h. erste Bescheide ca. Ende März an das Volk.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        holzgoe
        vielen Dank für deine Antwort. Wenn das so ist, dann sollte das diesen Monat noch klappen. Habe nämlich meine am 02.01. über Elster online abgegeben. Ich hoffe nur, es gibt nicht schon wieder den Fehler mit der elektronischen Bereitstellung wie letztes Jahr. Ist darüber etwas bekannt ob es diesbezüglich wieder Probleme gibt? Viele Grüße :-)
        Zuletzt geändert von Terabyte; 04.03.2021, 16:32.

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          #5
          Es gibt tatsächlich Probleme mit Lohnsteuerbescheinigungen eines bestimmten Software-Anbieters. Die sollen bis Ende März berichtigt werden.

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            #6
            @Kloebi
            in diesem Fall meinte ich die Verzögerung bei der Bearbeitung einer Einkommenssteuererklärung weil die elektronische Bereitstellung des Steuerbescheides nicht funktioniert hat und ich hoffe, dass das Problem nicht erneut auftritt :-)

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              #7
              Die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden funktioniert seit September 2020 in nahezu allen Bundesländern, nur Brandenburg war

              damals noch nicht dabei. Dennoch würde ich in Corona-Zeiten keine Prognosen anstellen, bis wann man den eigenen Steuerbescheid erhält.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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