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Kostenangaben für Hörgeräte

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    Kostenangaben für Hörgeräte

    Hallo zusammen,

    ich hätte da mal eine kurze Frage.

    Ich möchte in der Anlage "Außergewöhnliche Belastungen" die Kosten für Hörgeräte einreichen.
    Nehmen wir an die Geräte kosten 4500€ und die Krankenkasse hat 2000€ dazugezahlt.
    Gebe ich dann da in der Zeile "Höhe der Aufwendung" eine Belastung von 2500€ und in der 2. Zeile "Anspruch auf zu erwartende / Erhaltene Versicherungsleistungen, Beihilfen, Unterstützungen und so weiter" 0€ ein?
    Oder gebe ich dort 4500€ in der 1. und 2000€ in der 2. ein?

    Vielen Dank für die Hilfe!

    Thimo

    #2
    Hallo,

    was steht den zu den Zeilen in deiner Software?
    Du schreibst unter Allgemein..
    Womit erstellst du die erklärung?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      Oder gebe ich dort 4500€ in der 1. und 2000€ in der 2. ein?
      So ist es richtig! Die Zeilenerläuterung ist doch eindeutig: 1. Aufwendungen, 2. Erhaltene Versicherungsleistungen
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Hallo,

        was soll überhaupt die Frage

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #5
          Oh, hab' so gut wie keine Erfahrungen mit Foren, sorry. Mache das online über die ELSTER Seite.

          Aber dann hat sich das ja durch Charlie24 geklärt. Vielen Dank euch!

          Ich hatte mich nur gewundert, weil ich laut dem Rechner mehr Geld wieder bekomme, wenn ich's wie in der Variante 1 angebe. Und hätte mich natürlich geärgert, wenn ich aufgrund eines dummen Fehlers am Ende weniger zurück bekomme.

          Kommentar


            #6
            Zitat von Thimo Beitrag anzeigen
            Oh, hab' so gut wie keine Erfahrungen mit Foren, sorry. Mache das online über die ELSTER Seite.

            Aber dann hat sich das ja durch Charlie24 geklärt. Vielen Dank euch!

            Ich hatte mich nur gewundert, weil ich laut dem Rechner mehr Geld wieder bekomme, wenn ich's wie in der Variante 1 angebe. Und hätte mich natürlich geärgert, wenn ich aufgrund eines dummen Fehlers am Ende weniger zurück bekomme.
            Das kann gar nicht sein.
            Es bleiben jeweils 2500.-
            Variante 1 ist falsch

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen

              Das kann gar nicht sein.
              Es bleiben jeweils 2500.-
              Variante 1 ist falsch

              Gruß FIGUL
              Okay, dann muss ja irgendwas mit dem Rechner nicht stimmen... Hatte mich vorhin nämlich gewundert, wieso das einen Unterschied macht,
              da es ja bei beiden Angaben 2500.- sind. Aber das Finanzamt guckt ja eh nochmal drüber

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