Hallo zusammen,
ich habe im Jahr 2020 im März meine erste Arbeitsstelle angetreten (nach dem Studium, das ich im Dezember 2019 abgeschlossen habe). Die ersten zwei Monate habe ich von Erspartem gelebt, war also nicht arbeitslos gemeldet. In diesem Zeitraum habe ich beispielsweise meine Krankenkassenbeiträge selber gezahlt. Zudem sind Kosten für die Berufsunfähigkeitsversicherung etc. angefallen.
Darf ich diese Kosten in der Steuererklärung angeben, obwohl ich erst ab März Steuern gezahlt habe?
Schon einmal vielen Dank für eure Hilfe.
ich habe im Jahr 2020 im März meine erste Arbeitsstelle angetreten (nach dem Studium, das ich im Dezember 2019 abgeschlossen habe). Die ersten zwei Monate habe ich von Erspartem gelebt, war also nicht arbeitslos gemeldet. In diesem Zeitraum habe ich beispielsweise meine Krankenkassenbeiträge selber gezahlt. Zudem sind Kosten für die Berufsunfähigkeitsversicherung etc. angefallen.
Darf ich diese Kosten in der Steuererklärung angeben, obwohl ich erst ab März Steuern gezahlt habe?
Schon einmal vielen Dank für eure Hilfe.
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