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Nicht das ganze Jahr gearbeitet, was ist in arbeitslosen Monaten absetzbar?

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    Nicht das ganze Jahr gearbeitet, was ist in arbeitslosen Monaten absetzbar?

    Hallo zusammen,
    ich habe im Jahr 2020 im März meine erste Arbeitsstelle angetreten (nach dem Studium, das ich im Dezember 2019 abgeschlossen habe). Die ersten zwei Monate habe ich von Erspartem gelebt, war also nicht arbeitslos gemeldet. In diesem Zeitraum habe ich beispielsweise meine Krankenkassenbeiträge selber gezahlt. Zudem sind Kosten für die Berufsunfähigkeitsversicherung etc. angefallen.
    Darf ich diese Kosten in der Steuererklärung angeben, obwohl ich erst ab März Steuern gezahlt habe?
    Schon einmal vielen Dank für eure Hilfe.

    #2
    Hallo,

    ja

    Wie bist du auf dieses Unterforum gekommen?
    Das ist komplett verkehrt.

    Elektronische Lohnsteuerbescheinigung (ElsterLohn)

    Mit ElsterLohn können Sie als Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungsdaten elektronisch an die Steuerverwaltung senden. Meinungsaustausch, Fragen und Probleme können Sie hier klären.


    Du bist doch ken Arbeitgeber.
    Lies vorher die Hilfe, da werden die einzelnen Unterforen erörtert

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      In diesem Zeitraum habe ich beispielsweise meine Krankenkassenbeiträge selber gezahlt. Zudem sind Kosten für die Berufsunfähigkeitsversicherung etc. angefallen.
      Alle Beiträge, die du 2020 entrichtet hast, darfst du natürlich erklären. Steuerlich auswirken werden sich eventuell nur die Beiträge zur Krankenversicherung.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Alles klar, vielen Dank

        Kommentar

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