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    Noch eine Frage zum Thema Homeoffice

    Hallo zusammen,
    ich war 2020 weitestgehend im Homeoffice. Teilweise war es uns freigestellt im Homeoffice oder vor Ort zu arbeiten, teilweise wurde darum gebeten im Homeoffice zu bleiben.

    Was kann ich denn im Detail absetzen? Die Anzahl der Tage mal 5,- ist soweit klar. Aber gibt es alternativ auch die Möglichkeit, ein Arbeitszimmer abzusetzen? Wenn ja, welche Voraussetzungen müssen da 2020 explizit gegeben sein? Ich arbeite ausschließlich im Arbeitszimmer, allerdings steht da auch noch ein Gästebett mit drin. Wie wird das vom FA behandelt? Und was ist z.B. mit Kosten für Internet? Lassen die sich zusätzlich absetzen?

    Viele Grüße
    Flauschi

    #2
    Ein Gästebett im Arbeitszimmer ist keine gute Idee: https://www.welt.de/finanzen/ratgebe...itszimmer.html

    Die Homeoffice-Pauschale ist auf 600,00 € jährlich gedeckelt, die sind bei 120 Tagen erreicht.

    Kosten für Telefon und Internet kannst du anteilig geltend machen.

    Mit der elektronischen Steuererklärung haben deine Fragen nichts zu tun !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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