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Private Entnahme PKW aus Betriebsvermögen, Entnahmewert?

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    Private Entnahme PKW aus Betriebsvermögen, Entnahmewert?

    Hallo miteinander,

    vermutlich habe ich hier einen ganz alltäglichen Fall - für Menschen, welche sich auskennen. Ich kenne mich nicht bzw. kaum aus und frage deshalb. Schon jetzt herzlichen Dank für Eure Antworten!

    Ich bin selbstständig und habe am 01.01.2017 ein KFZ als Firmenwagen angeschafft, der zu 50% privat und zu 50% geschäftlich genutzt wird. Laut AfA-Tabelle ist das KFZ nach 6 Jahren abgeschrieben (lineare Abschreibung). Das Fahrzeug kostete 30 000 € + 5 700 € MwSt. Das Fahrzeug hat ergo am 31.12.2021 - nach 5 Jahren - noch einen Restwert von 5 000 €.

    Nun würde ich gerne das KFZ zum 31.12.2021 privat entnehmen und würde dann dafür einen Entnahmewert von 5 000 € + 950 € MwSt. in mein Steuerprogramm eintragen. Im darauf folgenden Jahr würde ich wieder jeden geschäftlich gefahrenen Kilometer mit der Pauschale von 0,30 € abrechnen.
    Passt das so? Oder muss ich befürchten, dass der Steuerbeamte annimmt, dass das KFZ eventuell zu diesem Zeitpunkt noch mehr wert ist?

    Vielen Dank für Eure kompetenten Antworten!

    Willi__



    #2
    Oder muss ich befürchten, dass der Steuerbeamte annimmt, dass das KFZ eventuell zu diesem Zeitpunkt noch mehr wert ist?
    Damit musst du rechnen. Entnahmen, sofern sie denn überhaupt zulässig sind, müssen mit dem Teilwert erfolgen, der natürlich auch höher sein kann

    als der Buchwert. Es gibt für gebrauchte Kraftfahrzeuge Preislisten (Schwacke etc.).

    Mit der elektronischen Steuererklärung hat die Frage nichts zu tun !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke Charlie24!

      Sie schreiben:

      Entnahmen, sofern sie denn überhaupt zulässig sind ...

      Für welche Fälle darf ich den PKW entnehmen? In welchen Fällen ist das nicht zulässig?

      Vielen Dank!

      Kommentar


        #4
        Für welche Fälle darf ich den PKW entnehmen? In welchen Fällen ist das nicht zulässig?
        Auch das ist eine Frage, die Steuerrecht betrifft. Wenn der PKW zum notwendigen Betriebsvermögen gehört, kannst du ihn nicht ins Privatvermögen entnehmen.

        https://www.finanztip.de/gewillkuert...vermoegen-pkw/
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Zitat von Willi__ Beitrag anzeigen
          Das Fahrzeug hat ergo am 31.12.2021
          Heute ist der 7. März, woher weißt Du heute schon, dass Du das Fahrzeug am 31. Dezember noch besitzt?

          Kommentar

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