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Nachzahlung durch alten Arbeitgeber in Steuerklasse 6

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    Nachzahlung durch alten Arbeitgeber in Steuerklasse 6

    Hallo liebes Forum,

    ich habe mich angemeldet, da ich eine spezielle Frage habe.
    Im vergangenen Jahr habe ich den Arbeitgeber gewechselt. Etwa 4 Monate später gab es von dem alten Arbeitgeber eine Nachzahlung
    aus Tarifverhandlungen, und eine Nachzahlung aus einer Erfolgsbeteiligung. Diese wurden in Steuerklasse 6 versteuert. Auf Nachfrage
    wurde mir gesagt, das sei in Ordnung so, da ja meine Steuerklasse 1 durch den neuen Arbeitgeber wieder belegt sei. Ich soll eine Steuer-
    erklärung machen, da bekäme ich die zu viel bezahlten Steuern wieder. Gesagt und getan ! Heute bin ich fertig geworden, aber laut
    Berechnung bekomme ich nichts wieder. War die Aussage falsch, oder muss ich die geleistete Lohnsteuer aus der Klasse 6 woanders
    eintragen ?

    Viele Grüße !

    #2
    Heute bin ich fertig geworden, aber laut Berechnung bekomme ich nichts wieder. War die Aussage falsch, oder muss ich die geleistete Lohnsteuer aus der Klasse 6 woanders eintragen ?
    Die Aussage, man bekäme das wieder, ist so natürlich nicht richtig. Ob die insgesamt einbehaltenen Lohnsteuern zu hoch waren oder nicht, hängt von den

    gesamten Einkünften im Jahr 2020 ab. Wenn du deine 3 Lohnsteuerbescheinigungen in der Anlage N erfasst und auch die Anlage Vorsorgeaufwand

    ausgefüllt hast, dann hast du alles richtig eingetragen. Die Versteuerung in Klasse 6 war durchaus korrekt und du bist deswegen auch verpflichtet, für 2020

    eine Einkommensteuererklärung einzureichen. Es kann in solchen Fällen nämlich auch zu einer Nachzahlung kommen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo,

      vielen Dank für die schnelle Antwort.
      Jetzt bin ich aber mal platt. Gerecht ist für mich was anderes. Muss man jetzt seinen Arbeitsplatzwechsel von der Dauer der
      Tarifverhandlungen und deren Abschluss, sowie von tariflich
      festgeschriebenen Erfolgsbeteiligungen abhängig machen ?
      Das ist krotesk oder auch Abzocke, wie man will.

      Viele Grüße

      Kommentar


        #4
        Das ist krotesk oder auch Abzocke, wie man will.
        Weder noch! Du hast das System nicht verstanden. Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer, außerdem verläuft der Einkommensteuertarif bekanntlich

        progressiv. Für jeden Euro, den du in einem Jahr mehr verdienst, wird etwas mehr Steuer fällig, das geht bis zu 42% linear hoch. Und wenn es Nachzahlungen

        gleich aus welchem Grund gibt, kommt das eben oben drauf und muss zu dem jeweils erreichten Grenzsteuersatz versteuert werden.

        Wie deine Nachzahlungen besteuert werden, kannst du hier nachprüfen. Einfach das zu versteuernde Einkommen mal mit und mal ohne

        diese Beträge eingeben. Da wird dir auch der Grenzsteuersatz angezeigt: https://www.bmf-steuerrechner.de/eks...formekst.xhtml
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Danke für die schnellen Antworten.
          Sie können sicher sein, das ich alles verstanden habe.
          Übrigens, wäre ich zum Zeitpunkt der Nachzahlung noch
          im Unternehmen gewesen, dann hätte man Steuerklasse 1
          für die Nachzahlung genommen.
          lassen Sie mich etwas enttäuscht und auch ein wenig
          sauer sein.

          Viele Grüße

          Kommentar


            #6
            Zitat von JanaW Beitrag anzeigen
            Übrigens, wäre ich zum Zeitpunkt der Nachzahlung noch
            im Unternehmen gewesen, dann hätte man Steuerklasse 1
            für die Nachzahlung genommen.
            Ja, dann wäre die Steuer gleich zutreffend einbehalten worden. Das ist der Nachteil der Steuerklasse 6, dass die Einnahmen aus anderen Tätigkeiten nicht mit berücksichtigt werden.

            Aber das Endergebnis ist das gleiche.

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              #7
              Zitat von JanaW Beitrag anzeigen
              Übrigens, wäre ich zum Zeitpunkt der Nachzahlung noch
              im Unternehmen gewesen, dann hätte man Steuerklasse 1
              für die Nachzahlung genommen.
              Dann wäre die Zahlung neben deinem regulären Entgelt besteuert worden und du hättest dich schon damals gewundert, wie wenig davon übrig bleibt. Nun wunderst du dich halt jetzt.

              Wie gesagt, die Einkommensteuer ist beim einen wie anderen exakt gleich. Insofern finde ich den Begriff Abzocke bei allem Verständnis arg daneben und unangebracht.

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