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Halbwaisenrente wo eintragen? Azubi Minderjährig

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    Halbwaisenrente wo eintragen? Azubi Minderjährig

    Hallo zusammen. Kann mir bitte jemand sagen, wo ich die Halbwaisenrente meiner Tochter eintragen soll? Meine Tochter ist seit 10/19 in der Berufsausbildung und erhält seit ihrem 1. Lebensjahr Halbwaisenrente. Mir war vorher noch nie klar, dass die HWR versteuert werden muss, hätte mich nicht mein Kollege drauf aufmerksam gemacht. Ich habe jetzt bei der Elster Hotline angerufen und die sagten mir ich müsse diese Angaben bei Anlage Kind mit eintragen, in Anlage Kind geht es bei der Berufsausbildung doch aber um volljährige (18) Kinder. Meine Tochter ist 17 wird in zwei Monaten 18. Die von der Hotline sagten mir ich müsse meine Erklärung nochmal neu machen bzw ändern. Ich habe meine Erklärung schon abgeschickt und erst danach davon erfahren. Ist es jetzt aber nicht so, dass ich meine bereits abgeschickte Erklärung gar nicht mehr zurück nehmen bzw ändern kann?

    LG Netti

    #2
    Ich habe jetzt bei der Elster Hotline angerufen und die sagten mir ich müsse diese Angaben bei Anlage Kind mit eintragen,
    Diese Auskunft ist schlicht falsch ! Die Halbwaisenrente ist in der Einkommensteuererklärung der Tochter anzugeben,wobei ab 2019 Erklärungspflicht

    bestehen dürfte, weil die Tochter als Azubi seit 2019 auch Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit erzielt und die Halbwaisenrente jährlich sicher

    mehr als 410,00 € ausmachen dürfte.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      OK. Das heißt meine 17 jährige Tochter macht ihre eigene Steuererklärung ohne dass ich das alles bei mir angeben muss ja?

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        #4
        Es dürfte so sein, dass 2019 noch keine Steuern anfallen, da die Rente schon 2004 begonnen hat und 50% des Rentenbetrags 2005

        steuerfrei bleiben. Ab 2020 wird das aber in Abhängigkeit von der Höhe der Ausbildungsvergütung wahrscheinlich anders sein.

        Am einfachsten ist es, wenn du in deinem Konto bei Mein ELSTER den Bescheinigungsabruf für die Tochter beantragst.

        Damit kannst du sowohl die Lohnsteuerbescheinigungen wie auch die von der Rentenversicherung übermittelten Daten abrufen

        und in die Einkommensteuererklärungen der Tochter für die Jahre 2019 und 2020 übernehmen.

        Deine Tochter kann sich erst an ihrem 18. Geburtstag bei Mein ELSTER registrieren !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          und wo kann ich diesen Bescheinigungsabruf für meine Tochter machen

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            #6
            Log dich bei Mein ELSTER ein. Den Antrag stellst du unter: Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Bescheinigungen anderer Personen

            Für die Antragstellung genügen die Angabe der 11-stelligen Identifikationsnummer und des Geburtsdatums der Tochter

            Deine Tochter erhält dann innerhalb von 2 Wochen einen Brief mit einem Freischaltcode, denn du einmalig beim Antrag eingeben musst.

            Es dauert nach der Freischaltung bis zu 2 Tage, bis du die Bescheinigungen tatsächlich abrufen kannst
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              vielen Dank

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                #8
                Nur noch als Hinweis: Falls du Krankenkassenbeiträge deiner Tochter in deiner Anlage Kind in den Jahren 2019 und 2020 geltend gemacht

                haben solltest, darfst du die in den Steuererklärungen für die Tochter nicht erneut geltend machen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Ich habe noch nie Krankenkassenbeiträge von meiner Tochtergeltend gemacht. Sie ist ja über die Rentenkasse versichert.
                  Muss man die Kinder bei diesen KKB angeben? Mein Sohn ist ja bei mir mit Familienversichert?

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                    #10
                    Muss man die Kinder bei diesen KKB angeben? Mein Sohn ist ja bei mir mit Familienversichert?
                    Man muss da nichts angeben, bei familienversichert fällt auch nichts an. Wenn aber die Kinder selbst Beiträge entrichten müssen,

                    was bei einer Azubi ja der Fall ist, dürfen die Eltern diese Beiträge in der Anlage Kind in den Zeilen 35 ff. geltend machen.

                    In der Hilfe heißt es dazu:

                    Machen Sie diese Beträge geltend, scheidet ein Abzug dieser Beträge als Sonderausgaben bei Ihrem Kind aus.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      ahhh ok. So langsam steig ich hinter diese ganze Materie. Ich hab wahrscheinlich bei meiner Erklärung so viel vergessen und auch nicht gewusst, dass ich mehr als 148 euro hätte raus holen können

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                        #12
                        Ich hab wahrscheinlich bei meiner Erklärung so viel vergessen ...
                        Was das Jahr 2020 angeht, wird es möglicherweise ohnehin günstiger sein, wenn die Beiträge bei der Tochter geltend gemacht werden.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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