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    Umzugskosten

    In 2018 habe ich meinen Wohnort gewechselt und auch den Job gewechselt. Aus Kilometer-Sicht waren es von Wohnung A zu Arbeit A ca. 11 km. Dann waren es von Wohnung B zu Arbeit A ca. 90km und abschließend bei Wonung B zu Arbeit B noch ca. 50km. Das alles innerhalb von ca. 3 Monaten.

    Meine Frage ist nun, ob dies ein beruflicher oder ein privater Umzug ist? Also kann ich es als Werbungskosten absetzen oder als Umzugskosten?

    #2
    AW: Umzugskosten

    Zitat von gaschi14 Beitrag anzeigen
    Meine Frage ist nun, ob dies ein beruflicher oder ein privater Umzug ist?
    Verrat's uns: warum bist Du umgezogen?

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      #3
      AW: Umzugskosten

      Naja, das ist schwierig zu sagen. Ich wollte sowohl aus der Stadt auf Land ziehen, aber auch allgemein meinen Job wechseln. Ist eine Art Henne-Ei-Problem. Es ging beides ziemlich Hand in Hand.

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        #4
        AW: Umzugskosten

        Zitat von gaschi14 Beitrag anzeigen
        Naja, das ist schwierig zu sagen. Ich wollte sowohl aus der Stadt auf Land ziehen, aber auch allgemein meinen Job wechseln. Ist eine Art Henne-Ei-Problem. Es ging beides ziemlich Hand in Hand.
        Das erkläre Deinem Finanzamt und hat mit der elektronischen Steuererklärung nichts zu tun.

        P.S. Womit machst Du denn Deine elektronische Steuererklärung?
        Zuletzt geändert von stiller; 04.09.2019, 22:13. Grund: P.S.
        Gruss (S)stiller
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        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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          #5
          AW: Umzugskosten

          Da du erst umgezogen bist und sich dadurch dein Fahrweg verlängert hat (Wohnung B zu Arbeit A) wirst du wohl Schwierigkeiten bekommen, dies dem FA als beruflich veranlasst zu verkaufen.
          Wie sahen denn die zeitlichen Abstände aus zwischen dem Umzug und dem Jobwechsel?
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
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            #6
            AW: Umzugskosten

            Der Umzug von Wohnung A zu Wohnung B erfolgte Mitte Juli. Der Jobwechsel dann im Dezember.

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              #7
              AW: Umzugskosten

              Oha, also da sehe ich keine Chance für einen Werbungskostenabzug der Umzugskosten.
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
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