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    Zusatzhonorare versteuern

    Als freier Journalist bekomme ich Honorar.
    Dieses möchte ich versteuern. Das geht wohl über die Anlage S, wie ich mitbekommen habe.
    jetzt verursacht mir diese freie Tätigkeit aber auch Kosten. Ich muss mein Büro reinigen lassen, fahre mit meinem Privat-Pkw zu Terminen, muss mal eine Kamera oder einen Computer kaufen.
    Da kommt über das Jahr gerechnet auch ganz schön was zusammen, was man von diesen Einkünfte ja wieder abziehen kann.
    Doch wo schreibe ich diese außergewöhnlichen Kosten hin??

    #2
    Es gibt für die Gewinnermittlung das Formular Einnahmenüberschussrechnung, auch als EÜR bzw. Anlage EÜR bezeichnet.

    Zu finden ist das z. B. hier: https://www.elster.de/eportal/formul.../alleformulare

    Die meisten kommerziellen Steuerprogramme enthalten die EÜR ebenfalls.

    Die EÜR muss zwingend elektronisch authentifiziert, also mit Elster-Zertifikat übermittelt werden.

    Hauptberufliche Journalisten können statt der konkreten Betriebsausgaben eine Betriebsausgabenpauschale geltend machen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank! Sehr guter Hinweis, komme jetzt bestens zurecht!

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