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Anlage KAP - notwendig bei ausländischen Dividenden?

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    Anlage KAP - notwendig bei ausländischen Dividenden?

    Hallo,

    ich habe mich soweit eingelesen, die Anlage KAP ist bei ausländischen Kapitalerträgen grundsätzlich notwendig. In meinem speziellen Fall habe ich von meinem AG Aktien auf ein US Depot erhalten. Ich habe zwar nie einen Verkauf getätigt, allerdings sind immer ein paar Dividenden angefallen. Der Betrag war nie relevant und ich bin 2020 zum ersten mal überhaupt über den Freibetrag gekommen. Trotzdem die Frage, ist es ein Problem wenn KAP für die letzten Jahre nicht abgegeben wurde in meinem Fall?

    Danke!

    #2
    Der Betrag war nie relevant und ich bin 2020 zum ersten mal überhaupt über den Freibetrag gekommen. Trotzdem die Frage, ist es ein Problem wenn KAP für die letzten Jahre nicht abgegeben wurde in meinem Fall?
    Zu der Frage werden wohl unterschiedliche Auffassungen vertreten. Eine Meinung ist, dass keine Erklärungspflicht besteht, solange die Kapitalerträge insgesamt

    unter dem Sparer-Pauschbetrag liegen. Ein Thema der elektronischen Steuererklärung ist das aber nicht: https://www.finanztip.de/steuererklaerung-anlage-kap/
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      danke Charlie... ja, finde auch nichts eindeutiges hierzu leider...

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        #4
        Wenn deine gesamten Kapitalerträge vor 2020 immer unter dem Sparer-Pauschbetrag lagen, passiert doch unterm Strich nichts.

        Wenn dein Finanzamt für frühere Jahre Unterlagen sehen will, reichst du diese eben ein. Du kannst dich auch auf dieses Schreiben

        berufen: https://www.finanzamt.bayern.de/Info...rg&c=n&d=x&t=x

        Dort wird der Eindruck erweckt, dass man die Anlage KAP überhaupt nur in Ausnahmefällen einreichen sollte.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Herzlichen Dank!

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