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Steuerbescheid hat sich mit Änderung überschnitten

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    Steuerbescheid hat sich mit Änderung überschnitten

    Hallöchen

    ich habe eine Frage an euch und zwar folgender Sachverhalt:

    Ich habe am 06.01. Meine Steuererklärung abgegeben mit 14 Tagen homeoffice. Durch ein neues Handy im Dezember hatte ich nur noch meinen Zettel auf dem ich 14 Tage Homeoffice aufgeschrieben habe. Als ich am Sonntag mein Handy zum Verkauf anbieten wollte und den Kalender noch fand ; hab ich gemerkt das es leider 30 Tage waren.
    Sprich 16 Tage weniger Arbeitsweg und 16 Tage mehr Homeoffice.
    Direkt habe ich online die Steuererklärung angepasst und dienstags im Finanzamt eingeworfen. Für mich war der Stichtag 15.03 Start Bearbeitung klar.
    Lange Rede kurzer Sinn, mir ist ein Fehler unterlaufen. Der sich überschnitten hat mit dem bescheid. Denn der bescheid kam dann am 10.03 mit den Daten von Januar.
    Wie gehe ich vor? Schlichte Änderung (schriftlich?!) reicht ein Anruf?
    Ich hatte ja keinerlei Absicht für Fehlangaben und irgendwie acht mir das Bauchschmerzen.

    #2
    Schlichte Änderung (schriftlich?!) reicht ein Anruf?
    Das kannst du auch über Mein ELSTER mitteilen. Notwendig ist es nur, wenn du Werbungskosten von mehr als 1.000,00 € erklärt hast.

    Kommst du auch aus NRW oder bist du in einem anderen Bundesland daheim ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Nachfrage: Mit welchem Programm erstellst du eigentlich deine Erklärungen ?

      Ich frage wegen des anderen Threads.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Ich habe eine Änderung von knapp 100€ da durch mehr nicht.

        Da ich leider die dollsten Geschichten gelesen habe wegen Steuerhinterziehung war ich beunruhigt

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          #5
          Mit Wiso und dann aber über Elster Versand. Die andere Geschichte geht um meinen Papa

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            #6
            Und Genau NRW

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              #7
              Zitat von vanessa.schulte Beitrag anzeigen
              Ich habe eine Änderung von knapp 100€ da durch mehr nicht.

              Da ich leider die dollsten Geschichten gelesen habe wegen Steuerhinterziehung war ich beunruhigt
              D.h. die Differenz ist zu deinen Ungunsten?
              Man kann den bequemen Weg gehen und sich einfach überraschen lassen. Will man es ganz genau machen, kleiner Brief, Antrag auf einfache Änderung, Verweis auf die falschen Tage bei Home-Office und Entfernungspauschale, und Verweis auf die eingeworfene korrigierte Erklärung.
              Anrufen geht natürlich auch. Wenn der Bearbeiter vom Fehler erfährt, der zu einer zu niedrigen Steuer geführt hat, muss er eigentlich von Amts wegen ändern.

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                #8
                Das wäre zu meinen Gunsten. Also für mich ein Vorteil von knapp 100€ habe ja die korrigierte Version schon abgeschickt.

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                  #9
                  Dann verstehe ich den Gedanken an Steuerhinterziehung nicht.
                  Dann würde ich den genannten Brief schicken, und beim Antrag auf Änderung dazu schreiben, dass er als Einspruch behandelt werden soll, wenn dem Antrag nicht abgeholfen wird.

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                    #10
                    Mich hat eine Freundin total verrückt gemacht, das wäre Steuerhinterziehung weil es fehlerhafte Tage waren. Was ja absolut nicht wissentlich passiert ist

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                      #11
                      habe ja die korrigierte Version schon abgeschickt.
                      Damit ist der Antrag auf Änderung der Steuerfestsetzung ja eigentlich schon gestellt, da reicht wahrscheinlich ein Anruf.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Zitat von vanessa.schulte Beitrag anzeigen
                        Mich hat eine Freundin total verrückt gemacht, das wäre Steuerhinterziehung weil es fehlerhafte Tage waren. Was ja absolut nicht wissentlich passiert ist

                        Steuerhinterziehung ist eine Straftat und setzt Vorsatz voraus. Die fahrlässige, "versehentliche" Variante nennt sich Steuerverkürzung und ist "nur" eine Ordnungswidrigkeit. Aber beides setzt schon vom Begriff her voraus, dass zu wenig Steuern gezahlt werden.

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                          #13
                          Abgesehen davon stellt sich natürlich die Frage, wie man durch 16 Tage mehr Homeoffice knapp 100€ Erstattung generiert. Mit der Pauschale von 5€ jedenfalls nicht.

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                            #14
                            So sagt es das Programm

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                              #15
                              Ich vergleiche es gleich mal

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