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Doppelte Haushaltsführung und Entfernungspauschale ohne Zweitwohnsitz?

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    Doppelte Haushaltsführung und Entfernungspauschale ohne Zweitwohnsitz?

    Liebe Community,

    ich habe folgende Problemstellung, welche ich auch nach intensiver Recherche nicht sicher und zufriedenstellend beantworten konnte:

    Ich wohne in Leipzig (einziger Wohnsitz) und habe seit dem Sommer einen neuen Job in Köln. Da ich den Job von Zuhause aus erledigen kann und nur selten zur eigentlichen Arbeitsstätte muss, habe ich keinen zweiten Wohnsitz in Köln und auch keine Wohnung oder derartiges.

    Die ersten drei Monate musste ich letztes Jahr allerdings zur Einarbeitung einige Wochen von Leipzig nach Köln pendeln. Also jeden Montag hin und am Freitag zurück. Ich habe für diese Zeit im Haus eines Freundes vor Ort übernachtet - ohne Mietzahlung - und bin dann von dort zur Arbeitsstätte in Köln gependelt.

    Ich bin verwirrt, was ich nun wo eintragen muss. Ich habe nämlich im eigentlichen Sinne keinen doppelten Haushalt gehabt. Ich hatte keine Kosten und war auch nicht einmal in Köln gemeldet. Ich hatte lediglich folgende Aufwände
    - Das Pendeln einmal die Woche von Leipzig - Köln
    - Der Mehraufwand für die Verpflegung in Köln
    - Das Pendeln vom Haus des Freundes zur Arbeitsstätte in Köln

    Kann mir hier jemand einen Tipp geben, wie ich das am besten darstelle? Was bei Entfernungspauschale eintragen? Leipzig-Köln und/oder Köln - Köln (Arbeiststätte)? Mehraufwand für Verpflegung wo?

    Besten Dank

    Alexander

    #2
    Also jeden Montag hin und am Freitag zurück. Ich habe für diese Zeit im Haus eines Freundes vor Ort übernachtet - ohne Mietzahlung - und bin dann von dort zur Arbeitsstätte in Köln gependelt.
    Das hat zwar jetzt mit der elektronischen Steuererklärung nichts zu tun, entspricht aber von den Merkmalen durchaus einer doppelten Haushaltsführung,

    bei der nur keine Unterkunftskosten entstanden sind. Es gibt aber Wochenendheimfahrten und Mehraufwendungen für Verpflegung ebenso wie eine

    erste und letzte Fahrt und außerdem die Entfernungspauschale von der Wohnung des Freundes aus.

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Das hat zwar jetzt mit der elektronischen Steuererklärung nichts zu tun, entspricht aber von den Merkmalen durchaus einer doppelten Haushaltsführung,

      bei der nur keine Unterkunftskosten entstanden sind. Es gibt aber Wochenendheimfahrten und Mehraufwendungen für Verpflegung ebenso wie eine

      erste und letzte Fahrt und außerdem die Entfernungspauschale von der Wohnung des Freundes aus.
      Vielen Dank für die Antwort. Die auf das Formular bezogenen Fragen ergeben sich jetzt:

      - Zeile 97, Postleitzahl, Ort des eigenen Hausstandes: Ich bin nach Aufnahme der neuen Tätigkeit in Köln auch innerhalb von Leipzig umgezogen, daher stimmt die Postleitzahl, die ich dort eintragen würde, nicht mit der Postleitzahl überein, an der sich der jetzige Hauptwohnsitz befindet. Ist das schlimm?
      - Zeile 101, gefahrene km: hier den Hin- und Rückweg summieren?
      - Zeile 109, Kosten der Unterkunft am Ort der ersten Tätigkeitsstätte: Dort kann ich keine "0" eintragen. Lasse ich das weg?
      - Zeile 111, An- und Abreisetage: Zählen die Tage, in denen ich nach Hause gependelt bin, mit? Oder nur die erste und letzte Fahrt?

      Ansonsten gebe ich bei Entfernungspauschale den Weg von der Wohnung meines Kumpels zur Arbeitsstätte an (Köln - Köln) an? Korrekt?

      Die Tage für die Heimfahrten gebe ich nicht doppelt bei Entfernungspauschale an, oder? Die stehen ja unter doppelter Haushaltsführung schon. Korrekt?

      Besten Dank noch einmal
      Alexander

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        #4
        Zitat von aass444 Beitrag anzeigen
        - Zeile 97, Postleitzahl, Ort des eigenen Hausstandes: Ich bin nach Aufnahme der neuen Tätigkeit in Köln auch innerhalb von Leipzig umgezogen, daher stimmt die Postleitzahl, die ich dort eintragen würde, nicht mit der Postleitzahl überein, an der sich der jetzige Hauptwohnsitz befindet. Ist das schlimm?
        Hast Du hier eine Fehlermeldung?

        Zitat von aass444 Beitrag anzeigen
        - Zeile 101, gefahrene km: hier den Hin- und Rückweg summieren?
        Ja, hier ist nicht einfach die Entfernung einzutragen.

        Zitat von aass444 Beitrag anzeigen
        - Zeile 109, Kosten der Unterkunft am Ort der ersten Tätigkeitsstätte: Dort kann ich keine "0" eintragen. Lasse ich das weg?
        Wenn das keinen Fehler erzeugt, dann würde ich das weglassen.

        Zitat von aass444 Beitrag anzeigen
        - Zeile 111, An- und Abreisetage: Zählen die Tage, in denen ich nach Hause gependelt bin, mit?
        Ich verstehe das so.[QUOTE=aass444;n357446]Ansonsten gebe ich bei Entfernungspauschale den Weg von der Wohnung meines Kumpels zur Arbeitsstätte an (Köln - Köln) an? Korrekt?/QUOTE]

        Richtig.

        Zitat von aass444 Beitrag anzeigen
        Die Tage für die Heimfahrten gebe ich nicht doppelt bei Entfernungspauschale an, oder? Die stehen ja unter doppelter Haushaltsführung schon. Korrekt?
        Ganau.

        Kommentar


          #5
          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

          Zitat von aass444 Beitrag anzeigen
          - Zeile 111, An- und Abreisetage: Zählen die Tage, in denen ich nach Hause gependelt bin, mit?


          Ich verstehe das so.
          Ich bin mir diesbezüglich nicht sicher, denn ich habe ja in Zeile 104 (Wöchentliche Heimfahrten -> Anzahl) schon die Zahl der Fahrten. Ich fahre ja an einem Tag hin und an einem anderen zurück, daher wären die An-/Abreisetage in Zeile 111 immer das doppelte dessen, was ich in Zeile 104 eingetragen habe. Oder geht man davon aus, dass man im Inland auch zwei Tage für eine Fahrt nach Hause unterwegs sein kann (von Lörrach nach Usedom z.B.)?






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            #6
            Hallo,

            bei 104 handelt es sich um km - bei 111 um Verpflegungsmehraufwand.
            2 verschiedene Stiefel

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

            Kommentar


              #7
              Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
              Hallo,

              bei 104 handelt es sich um km - bei 111 um Verpflegungsmehraufwand.
              2 verschiedene Stiefel

              Gruß FIGUL
              Ok, aber umfassen die Tage in 111 die An-/Abreisetage der Wochendheimfahrten? Sprich, pro heimgefahrener Woche hätte ich dann zwei Tage mit Abwesenheit < 24 Stunden.

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                #8
                Wochenendheimfahrten bestehen immer aus zwei Fahrten, für die es insgesamt nur die Entfernungspauschale gibt. Dass die Rückfahrt vor der Hinfahrt

                erfolgt, spielt keine Rolle. Für Wochenendheimfahrten gibt es auch keinen Verpflegungsmehraufwand.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Zitat von aass444 Beitrag anzeigen

                  Ok, aber umfassen die Tage in 111 die An-/Abreisetage der Wochendheimfahrten? Sprich, pro heimgefahrener Woche hätte ich dann zwei Tage mit Abwesenheit < 24 Stunden.
                  Hallo,

                  Situation erkannt

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

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                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Wochenendheimfahrten bestehen immer aus zwei Fahrten, für die es insgesamt nur die Entfernungspauschale gibt. Dass die Rückfahrt vor der Hinfahrt

                    erfolgt, spielt keine Rolle. Für Wochenendheimfahrten gibt es auch keinen Verpflegungsmehraufwand.
                    Ok, ich hab's verstanden. Vielen Dank an alle.

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen

                      Hallo,

                      Situation erkannt

                      Gruß FIGUL
                      Das hab ich aber noch nicht verstanden. Bezieht sich diese Abwesenheit von 24h nun auf die Abwesenheit von der Wohnung bei der Arbeit oder von der Lebensmittelpunkt-Wohnung. wo man sich in der Regel nur am Wochenende aufhält?

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