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Vorweggenommene Betriebsausgaben wann eintragen?

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    Vorweggenommene Betriebsausgaben wann eintragen?

    Hallo
    ich habe in 01/2021 ein Kleingewerbe für Luftbildaufnahmen gegründet und sitze gerade an meiner Online Erklärung für 2020.

    In 12/2020 hatte ich den "Drohnenführerschein gemacht", im Hinblick auf Gewerbe und eine Drohne gekauft. Also klare vorweggenommene Ausgaben.

    In 12/2018, also schon etwas länger her, hatte ich eine hochwertige und deutlich teurere Kameradrohne zunächst privat gekauft und diese nun auch mit in den Betrieb eingebracht.

    Nun stellt sich die Frage, was in welchem Jahr angegeben wird.

    Gebe ich das in der Erklärung für 2020 an, würde ja mangels Gewinn, mein Bruttoentgelt aus dem Ang Verhältnis steuerlich gemindert.

    Besser wäre aber aus meiner Sicht, es in 2022 für 2021 anzugeben, da ich dann ja in Summe ein höheres Brutto habe und somit auch die Nachteile der Progression mindern kann, richtig?

    Dann die Frage, wie setze ich das ab? Die Drohne aus 12/2020 hat 530 gekostet, d.h. ich kann aber nur 500 EUR absetzen, nicht die ganze Summe?
    Die aus 2018 hat 1800 gekostet, rechnet die SW (Buhl Steuersofteare/EÜR) das dann automatisch aus, was am Ende noch bleibt?

    Oder wäre es vielleicht sogar besser, den Restwert anders zu berechnen? Ich möchte den ja möglichst hoch hinbekommen.

    Da meine Einnahmen im Moment äußerst dürftig sind und ich noch gar nicht weiß, ob das wirklich was wird, versuche ich es erst mal hier, denn ein Steuerberater würde ja ne Stange Geld kosten, das ich vermutlich gar nicht reinholen werden.


    #2
    Zuerst musst du zumindest bei der Drohne für 1.800,00 € klären, wie die übliche Nutzungsdauer für solche Geräte anzusetzen ist.

    Die kann ja nur über die AfA abgeschrieben werden. Die AfA brauchst du auch, um den Einlagewert zu ermitteln. Eigentlich ist

    das alles Steuerrecht, mit der elektronischen Steuererklärung -ELSTER- hat das nichts zu tun.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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