Honorare auszahlen als Freiberufler

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  • Mirjam
    Neuer Benutzer
    • 15.03.2021
    • 4

    #1

    Honorare auszahlen als Freiberufler

    Hallo,
    ich bin freiberufliche Bühnenbildnerin und muss dieses Jahr von meinem Einkommen Honorare an Schauspieler ausbezahlen. Die Schauspieler werden mir ganz normale Rechnungen stellen.
    Unter was kann ich die Honorare abrechnen? Einfach unter “übrige Betriebsausgaben“?

  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15389

    #2
    Für mich gehört das definitiv zu Bezogene Leistungen (zum Beispiel Fremdleistungen)

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45977

      #3
      Meines Erachtens sind das Bezogene Fremdleistungen (Zeile 27 der EÜR müsste dafür bisher richtig sein).
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • Mirjam
        Neuer Benutzer
        • 15.03.2021
        • 4

        #4
        Hallo charlie24,

        vielen dank für deine schnelle hilfe

        Kommentar

        • L. E. Fant
          Erfahrener Benutzer
          • 20.09.2013
          • 15389

          #5
          Zitat von Mirjam Beitrag anzeigen
          vielen dank für deine schnelle hilfe
          Keine Ursache

          Kommentar

          • Mirjam
            Neuer Benutzer
            • 15.03.2021
            • 4

            #6
            Oh und natürlich danke L.E. FANT ! Hab erst gerade die Antwort gesehen

            Kommentar

            • L. E. Fant
              Erfahrener Benutzer
              • 20.09.2013
              • 15389

              #7
              Na, dann bin ich jetzt beruhigt

              Kommentar

              • Charlie24
                Erfahrener Benutzer
                • 14.03.2014
                • 45977

                #8
                Manchmal scrollt das Fenster automatisch zum neuesten Beitrag nach unten, dann sieht man die davor stehenden Antworten nicht.

                Das funktioniert aber nicht immer.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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