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Honorare auszahlen als Freiberufler

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    Honorare auszahlen als Freiberufler

    Hallo,
    ich bin freiberufliche Bühnenbildnerin und muss dieses Jahr von meinem Einkommen Honorare an Schauspieler ausbezahlen. Die Schauspieler werden mir ganz normale Rechnungen stellen.
    Unter was kann ich die Honorare abrechnen? Einfach unter “übrige Betriebsausgaben“?


    #2
    Für mich gehört das definitiv zu Bezogene Leistungen (zum Beispiel Fremdleistungen)

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      #3
      Meines Erachtens sind das Bezogene Fremdleistungen (Zeile 27 der EÜR müsste dafür bisher richtig sein).
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hallo charlie24,

        vielen dank für deine schnelle hilfe

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          #5
          Zitat von Mirjam Beitrag anzeigen
          vielen dank für deine schnelle hilfe
          Keine Ursache

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            #6
            Oh und natürlich danke L.E. FANT ! Hab erst gerade die Antwort gesehen

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              #7
              Na, dann bin ich jetzt beruhigt

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                #8
                Manchmal scrollt das Fenster automatisch zum neuesten Beitrag nach unten, dann sieht man die davor stehenden Antworten nicht.

                Das funktioniert aber nicht immer.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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