AW: Verlustrücktrag oder Verlustvortrag
Nein, da liegst du nicht unbedingt richtig. Wenn du eine EÜR eingereicht hast, kann der Sachbearbeiter deren Ergebnis einfach in den Steuerbescheid übernehmen.
Grundsätzlich gilt: In der Einkommensteuererklärung sind alle Einkünfte eines Kalenderjahres zu erklären und es gibt auch nur einen Einkommensteuerbescheid für alle Einkünfte!
Liege ich richtig, wenn ich davon ausgehe, dass sich der Sachbearbeiter im Finanzamt bei mir meldet, wenn eine Anlage fehlt?
Grundsätzlich gilt: In der Einkommensteuererklärung sind alle Einkünfte eines Kalenderjahres zu erklären und es gibt auch nur einen Einkommensteuerbescheid für alle Einkünfte!
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