Einkommenssteuer bei Angestellten und Kleinunternehmer

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  • Louis01
    Neuer Benutzer
    • 08.09.2019
    • 1

    #1

    Einkommenssteuer bei Angestellten und Kleinunternehmer

    Hallo liebe Community,

    ich habe mal eine ganz blöde Verständnis Frage zur Steuer allgemein.

    Ich bin Hauptberuflich angestellter und mache noch Nebenbei etwas mit der Kleinunternehmerregelung.
    Ich habe für mich persönlich privat noch nie die Steuer gemacht. Jetzt muss ich dies ja.
    Muss man bei der Einkommenssteuer nur das Einkommen angeben,, welches ich Nebenberuflich als Kleinunternehmer eingenommen habe oder auch das Einkommen aus meinem Hauptberuf?

    Vielen Dank schon einmal im Voraus.

    MFG Louis
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15389

    #2
    AW: Einkommenssteuer bei Angestellten und Kleinunternehmer

    Du musst alle Deine Einkünfte aus den sieben Einkunftsarten erklären.

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45977

      #3
      AW: Einkommenssteuer bei Angestellten und Kleinunternehmer

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Du musst alle Deine Einkünfte aus den sieben Einkunftsarten erklären.
      Zumindest 2 Einkunftsarten müssen in deinem konkreten Fall erklärt werden!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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