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Wertlose Aktien ausgebucht, kann ich diese abschreiben und wie

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    Wertlose Aktien ausgebucht, kann ich diese abschreiben und wie

    Kann ich wertlose Aktien abschreiben, die ausgebucht sind und wie. Es besteht kein Depot mehr
    Gibt es im Steuergesetz Änderungen, die das zulassen. Hat jemand aktuell Kenntnis, diese abzuschreiben ohne sie den Aktiengewinnen zu verrechnen.
    Ich sage schon mal Danke für sachkundige Antworten
    Zuletzt geändert von Ludwig17; 19.03.2021, 18:04.

    #2
    Es gab ja da vor einigen Jahren eine große Änderung. Also, kommt womöglich drauf an wann sie angeschafft wurden.

    Aber im Zweifel kannst Du den Verlust genauso behandeln, wie Du es machen würdest, wenn Du die Steuererklärung auf Papier abgeben würdest. Also kein Elster-Problem.

    Kommentar


      #3
      Kann ich wertlose Aktien abschreiben, die ausgebucht sind und wie.
      Ungeprüft würde ich tendenziell Nein sagen! Ich hatte den Fall auch schon mal und damals nichts gefunden, dass da steuerlich etwas machbar wäre.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Verluste aus der Ausbuchung wertloser Aktien können mittlerweile in der Anlage KAP berücksichtigt werden. Gab dazu auch eine Gesetzesänderung in § 20 Absatz 6 EStG ab 2020.

        Aber wie vom Rüsseltier schon angefragt, wann wurden die Aktien angeschafft? Wenn vor 2009, dann geht gar nichts.

        Weiterhin gibt es bei diesen Verlusten bestimmte Verrechnungskreise. Eine Verrechnung mit anderen Einkünften außer Kapitalvermögen ist nicht möglich.
        Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 22.03.2021, 06:45.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
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