Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Datenübernahme EÜR Vorjahr

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Datenübernahme EÜR Vorjahr

    Hallo zusammen,
    ich arbeite Nebenberuflich als freiberatender Betriebswirt. Dieses Jahr möchte ich meine Steuererklärung komplett ohne Steuerberater erstellen.
    Die Gewinnermittlung nach §4 Abs. 3 EStG aus dem Jahr 2019 erstellt durch meinen Steuerberater liegt mir ausgedruckt vor.


    Bei Erstellung der Einnahmen- und Überschußrechnung werde ich an verschiedenen Stellen nach den Vorjahreswerten wie bspw.
    • Entnahmen/ Einlagen der vorangegangenen Wirtschaftsjahre" gefragt.
    • Sammelposten 2019 (Zeile 15 der Anlage AVEÜR)

    Ich habe dazu folgende Fragen
    1. Kann ich diese Daten aus dem Vorjahr elektronisch abrufen um keine Fehler zu machen?
    2. Wo finde ich die Entnahmen/ Einlagen der vorangegangenen Wirtschaftsjahre?
    3. Wo finde ich die Zeile 15 der Anlage AVEÜR? Meine EÜR hat folgendes Format https://www.yumpu.com/de/document/re...-01012009-bis-
    Freue mich über hilfreiche Tips.

    Beste Grüße

    Tobias




    #2
    1. nein
    3. welche Software verwendest Du?

    Kommentar


      #3
      Wo finde ich die Entnahmen/ Einlagen der vorangegangenen Wirtschaftsjahre?
      In deinen alten EÜRs. Aber die braucht man doch nur, wenn man sonstige Schuldzinsen von mehr als 2.050,00 € geltend machen will

      Wo finde ich die Zeile 15 der Anlage AVEÜR?
      Hast du denn in den letzten Jahren jeweils einen Sammelposten gebildet ?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        @L.E Fant: Teste gerade Smartsteuer. Habe meine Buchhaltung in Lexoffice umgesetzt und derern Export verwendet Smartsteuer.

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        In deinen alten EÜRs. Aber die braucht man doch nur, wenn man sonstige Schuldzinsen von mehr als 2.050,00 € geltend machen will
        -Also kann ich hier 0,-€ eintragen?

        -Und unter "A. BETRIEBSEINAHMEN" Unterpunkt "2.Privatanteile" der Betrag der dort steht muss ich nicht bei "Einlagen der vorangegangenen Wirtschaftsjahre" eintragen?


        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Hast du denn in den letzten Jahren jeweils einen Sammelposten gebildet ?
        -Wenn war das mein Steuerberater. Ich kann allerdings keinen Eintrag auf Anhieb in der EÜR erkennen? Wo in der EÜR würde der stehen?
        Zuletzt geändert von L. E. Fant; 20.03.2021, 23:37. Grund: Quote-Tag repariert

        Kommentar

        Lädt...
        X