Ich habe von meiner Krankenkasse eine Bescheinigung über geleistete Zahlungen für die Kranken und Pflegeversicherung im Kalenderjahr 2020 erhalten. Darin ist auch der Zeitraum 1.12-31.12.2019 separat aufgeführt. Ist dieser Betrag in die Steuererklärung 2020 zu übernehmen?
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Bescheinigung der Krankenkasse
Einklappen
X
-
Nach § 11 EStG ist maßgebend das Zahlungsjahr, egal für welches Jahr gezahlt wird.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
Kommentar
Kommentar