Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Beitragsbescheinigung Zahnzusatzversicherung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Beitragsbescheinigung Zahnzusatzversicherung

    Hallo ich habe wie in den letzten Jahren auch meine Beitragsbescheinigung für meine Zahnzusatzversicherung erhalten. Die Beiträge gebe ich in meiner Steuererklärung auch an. Im Gegensatz zu den vorhergegangenen Bescheinigungen steht auf der aktuellen Bescheinigung Kopie drauf. Hängt das vielleicht damit zusammen, dass ich die Bescheinigung per E Mail bekommen habe, sozusagen elektronisch und nicht per Post? Gibt es da neue Regeln für die Ausstellung von Beitragsbescheinigungen? Wird ja jetzt vieles elektronisch als PDF Datei verschickt.

    #2
    Die Beiträge zu einer Zahnzusatzversicherung müssen überhaupt nicht bescheinigt werden, das ist eine Serviceleistung deiner Versicherung.

    Ob da Kopie drauf steht oder nicht, interessiert niemand. Steuerlich wirken sich solche Versicherungen zumeist überhaupt nicht aus.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke für die Antwort. Die Zusatzversicherung wirkt sich aus. In diesem Zusammenhang hätte ich gerne gewußt ob ich einen KFZ Schutzbrief mit angeben kann. Dieser ist in der KFZ Haftpflichtversicherung mit in dem Betrag drin,oder müssen diese 9,50 Euro aus dem KFZ Haftpflichbetrag rausgerechnet werden?

      Kommentar


        #4
        Den Schutzbrief darf man nach meiner Kenntnis der Haftpflichtversicherung zuordnen, als drin lassen.

        Das hat aber jetzt wirklich nichts mit der elektronischen Steuererklärung -ELSTER- zu tun !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        Lädt...
        X