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Kann man Widersprüche gegen EkStBescheide in ELSTER eingeben??

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    Kann man Widersprüche gegen EkStBescheide in ELSTER eingeben??

    Kann man Widersprüche gegen EkStBescheide in ELSTER eingeben?

    #2
    Das heißt korrekt Einspruch und kann mit Mein ELSTER verfasst werden (erste Zeile): https://www.elster.de/eportal/formul.../alleformulare
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Laut der Rechtsbehelfsbelehrung werden es in der Regel Einsprüche sein, Widersprüche sind etwas anderes.

      "Elster" ist weder eine Software noch eine Webanwendung, sondern ein Modul, das in diversen Programmen und Webanwendungen enthalten ist. Mit "Elster" kannst Du daher keine Einsprüche oder Widersprüche übermitteln. Aber Du kannst natürlich Deine verwendete Software oder Webanwendung prüfen, ob man damit Einsprüche einlegen kann. Mit "Mein Elster" z.B. geht das im dazu passenden Online-Formular.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        Vielen Dank!!!

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          #5
          Ist eine Einsendung eines Einspruchs auch per e-mail möglich? Da es um 4 Einsprüche für mehrere Jahre geht möchte ich das ungern 4 Mal machen müssen. Zumindest als vorabinfo?

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            #6
            Was soll die Vorabinfo ? Machen kannst du es, aber: Die Mehrfachübermittlung ist völlig unnötig. Mit der Übermittlung per Mein Elster hast Du eine elektronische Eingangsbestätigung und Du hast Dein Datenschutzproblem nicht (ungesicherter Mailverkehr über alle Server der Welt).
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              Datenübernahme bringt meine Firma mit einer anderen Steuernummer. Geht also mal wieder nicht in Elster .... Ich schicke es per Post mit Einschreiben. Immer das Gleiche .... Aber Danke für die Hilfe.

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                #8
                Datenübernahme bringt meine Firma mit einer anderen Steuernummer. Geht also mal wieder nicht in Elster ....
                Und du schaffst es nicht, die Steuernummer zu überschreiben ?
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Danke für den Hinweis. Woher sollte ich aber wissen, ob das möglich oder erlaubt ist? Ich dachte ich bin im falschen Formular und wenn ich da was eintrage, weiß der Teufel was das macht. Ich knn doch nicht in ein Firmenformular meine Privat EKSt eintragen. Was sich die Programmierer dabei dachten, kann ich doch nicht ahnen.
                  Das ist typich für Elster. Ja man kann viel machen, bei der nächsten Unklarheit hat man wieder 4 möglchkeiten die zu weiteren 3 Möglichkeiten führt, was das aber tut und was richtig ist weiß nicht mal id ELSTER Hotline wenn man sie fragt.

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