Wenn dies Ihr erster Besuch hier ist,
lesen Sie bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen
durch. Sie müssen sich vermutlich registrieren,
bevor Sie Beiträge verfassen können. Klicken Sie oben auf 'Registrieren', um den Registrierungsprozess zu
starten. Sie können auch jetzt schon Beiträge lesen. Suchen Sie sich einfach das Forum aus, das Sie am meisten
interessiert.
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Einkommenssteuer - Änderung des Arbeitsvertrages - Entfernungspauschale
Danke für eure Antworten,
multi, Charlie24, Bernd1957
und sonstige
Mit der Eingabe in dem Feld - Tage/Woche
egal ob
5/4 oder 4/5 - 1,2oder3, am Ende ändert sich in der Prüfung/Plausibilität nichts.
Ich wusste das nicht!
Relevant sind da die "besuchten Tage der Tagesstätte"
Wirklich wichtig ist es nicht, da die Angabe nicht für die Berechnung, sondern nur für die Plausibilität genommen wird, ob die Zahl der Tage hinkommt. Insofern wenn man nicht aufteilt, lieber 5 statt 4 eingeben, da sonst die Zahl der Tage zu hoch erscheint.
Einkommenssteuer - Änderung des Arbeitsvertrages - Entfernungspauschale
Guten Tag,
Vom 01.01.2020 - 30.06.2020 hatte ich eine 5Tage-Woche (40h)
ab dem 01.07.2020 - 31.12.2020 eine 4Tage-Woche (32h)
bei derselben Arbeitsstätte, daher nur eine Lohnsteuerbescheinigung für 2020.
Mir stellt sich die Frage, wie ist damit in der Entfernungspauschale umzugehen, da dort nach Arbeitstagen/Woche gefragt wird.
Ich würde es also in zwei Einträge in der Steuererklärung aufteilen, Zeitraum A, Zeitraum B mit den jeweilgen Arbeitstagen.
Ist das wichtig zu tun?
Einen Kommentar schreiben: