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Einkommenssteuer - Änderung des Arbeitsvertrages - Entfernungspauschale

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  • Charlie24
    antwortet
    Relevant sind da die "besuchten Tage der Tagesstätte"
    Gerechnet wird nur mit den Werten, die unter tatsächlich aufgesucht an XXX Tagen eingetragen werden, alle anderen Angaben

    werden allenfalls vom Finanzamt unter Plausibilitätsaspekten geprüft oder auch nicht.

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  • Ha_B_ST
    antwortet
    Danke für eure Antworten,
    multi, Charlie24, Bernd1957
    und sonstige


    Mit der Eingabe in dem Feld - Tage/Woche
    egal ob
    5/4 oder 4/5 - 1,2oder3, am Ende ändert sich in der Prüfung/Plausibilität nichts.
    Ich wusste das nicht!
    Relevant sind da die "besuchten Tage der Tagesstätte"

    Danke
    Grüße

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  • Bernd1957
    antwortet
    Ich schreibe seit einigen Jahren 5-6 Tage. Es gab nie Probleme oder Anfragen.

    Gruß Bernd

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  • Charlie24
    antwortet
    In dem Feld wird nach meiner Erfahrung auch ein Eintrag 5/4 akzeptiert. Einfach mal ausprobieren.

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  • multi
    antwortet
    Wirklich wichtig ist es nicht, da die Angabe nicht für die Berechnung, sondern nur für die Plausibilität genommen wird, ob die Zahl der Tage hinkommt. Insofern wenn man nicht aufteilt, lieber 5 statt 4 eingeben, da sonst die Zahl der Tage zu hoch erscheint.

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  • Einkommenssteuer - Änderung des Arbeitsvertrages - Entfernungspauschale

    Guten Tag,

    Vom 01.01.2020 - 30.06.2020 hatte ich eine 5Tage-Woche (40h)
    ab dem 01.07.2020 - 31.12.2020 eine 4Tage-Woche (32h)
    bei derselben Arbeitsstätte, daher nur eine Lohnsteuerbescheinigung für 2020.

    Mir stellt sich die Frage, wie ist damit in der Entfernungspauschale umzugehen, da dort nach Arbeitstagen/Woche gefragt wird.

    Ich würde es also in zwei Einträge in der Steuererklärung aufteilen, Zeitraum A, Zeitraum B mit den jeweilgen Arbeitstagen.
    Ist das wichtig zu tun?

    Vielen Dank
    Grüße
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