Honorarkraft als Dozent - Was muss ich versteuern und wo gebe ich es an?

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Moo G.
    Neuer Benutzer
    • 24.03.2021
    • 2

    #1

    Honorarkraft als Dozent - Was muss ich versteuern und wo gebe ich es an?

    Hallo an Alle.
    Ich bin Dozent und werde auf Honorarbasis bezahlt. Vorher auf 450€/Nebenjob Basis.
    Ich habe einen Hauptberuf in dem ich 30 Std/W tätig bin.
    Nun habe ich einen Bescheid für das vergangene Jahr von meiner Nebentätigkeit als Dozent bekommen mit Verdienst zum angeben bei der Steuererklärung.
    Wo trage ich dies ein?
    Muss ich Abgaben leisten?
    Danke für Eure Hilfe.
    LG
    Moo G.

  • FIGUL
    Neuer Benutzer
    • 05.03.2012
    • 8544

    #2
    Hallo,

    Formular EÜR. Das Ergebnis kommt in Anlage G (Bestandteil der Einkommensteuererklärung)
    Gruß FIGUL

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45977

      #3
      Das Ergebnis kommt in Anlage G (Bestandteil der Einkommensteuererklärung)
      Seit wann sind Dozenten denn Gewerbetreibende ? Richtig ist ja wohl Anlage S und nicht Anlage G.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • Moo G.
        Neuer Benutzer
        • 24.03.2021
        • 2

        #4
        OK was nun? G oder S? Also Gewerbe betreibe ich keins. Selbstständig bin ich schon eher!

        Kommentar

        • FIGUL
          Neuer Benutzer
          • 05.03.2012
          • 8544

          #5
          Hallo,

          Anlage S
          Entschuldigung war Flüchtigkeitsfehler von mir
          Anlage Corona-Hilfe nicht vergessen
          Zuletzt geändert von FIGUL; 24.03.2021, 11:21.
          Gruß FIGUL

          Kommentar

          • Bastler65
            Neuer Benutzer
            • 02.04.2021
            • 1

            #6
            Ergänzungsfrage: Wenn ich in Anlage S unter 3. Sonstiges z.b. 2700 Euro Honorartätigkeit an einem öffentlichen Studieninstitut eintrage (Zeile 46), fragt das System nach dem steuerfreien Anteil, wenn ich da immer noch in Zeile 46 die gängigen 2400 Euro eintrage, wird gefragt in welcher Zeile der Rest ist. Also wohl die Zeile in der 300 Euro steuerpflichtiges Einkommen stehen. Welche Zeile ist denn da gemeint?

            Kommentar

            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45977

              #7
              Also wohl die Zeile in der 300 Euro steuerpflichtiges Einkommen stehen. Welche Zeile ist denn da gemeint?
              Normalerweise kommt der steuerpflichtige Gewinn in die Zeile 4 der Anlage S.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar

              Lädt...