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Stark abweichender Bescheid!

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    Stark abweichender Bescheid!

    Hallo!

    Habe vor 4 Wochen online den Bescheid weggeschickt.
    Damals eine Berechung von -713 €. Jetzt kam Bescheid mit 118 € Nachzahlung + monatliche Vorauszahlung.
    Kann das sein??? Ein Berechnungsunterschied vin fast 1000 €?????

    Ist das normal?


    Danke im Voraus für eure Hilfe

    #2
    AW: Stark abweichender Bescheid!

    Zitat von dirki Beitrag anzeigen
    Kann das sein???
    Natürlich.















    Ein bisschen spärlich, was Du uns da alles verraten hast. Ich fang einfach mal damit an, dass vom Steuerpflichtigen kein Bescheid verschickt wird. Der Steuerpflichtige hat eine Steuererklärung abzugeben. Der Bescheid wird dann vom Finanzamt erteilt.

    Um das Problem ein bisschen einzugrenzen:

    Bist Du Arbeitnehmer?
    Hast Du die Anlage Vorsorgeaufwand ausgefüllt?
    Was hast Du dort in der Zeile 10 angekreuzt?

    EDIT: monatliche Vorauszahlung gibt's bei der Einkommensteuer eigentlich nicht :-/

    Kommentar


      #3
      AW: Stark abweichender Bescheid!

      Hallo,

      - bin Arbeitnehmer
      - Zeile 10 beide nein, mache ihn mit meiner Frau
      - Anlage V ist ausgefüllt
      - habe Vorauszahlungsbescheid über monatlich 50 €
      - meine Frau ist in 5 und ich in 3
      - Zusammenveranlagung


      Ne Idee?

      Kommentar


        #4
        AW: Stark abweichender Bescheid!

        Massenweise, aber dazu sage ich jetzt mal nichts

        (Zeile 10; wieso Anlage V und nicht Anlage Vorsorgeaufwand; was ist mit den Anlagen Kind für die beiden Kinder . . .)
        Mit freundlichen Grüssen
        gez. D. Cremer

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          #5
          AW: Stark abweichender Bescheid!

          mit V ist Vorsorgeaufwand gemeint.
          Kinder 2 sind mit den jeweiligen Betreuungskosten angegeben.

          Kommentar


            #6
            AW: Stark abweichender Bescheid!

            Hast Du beim Versenden auch Bescheiddatenrückübermittlung gewählt?
            Da kannst Du sehen, wo Dein FA abgewichen ist. Bei Anlage V (Vermietung und Verpachtung) wäre auch ich auf Vorauszahlungen gekommen - wenn ein PLUS bei rauskommt!

            Andererseits sind mir Deine Vorauszahlungen schleierhaft. Mag ja sein, dass Du uns nicht alles verraten möchtest, da frage doch besser Dein Finanzamt.

            Oder Du hast die Steuerklassen FALSCH gewählt - im Jahr gespart - hoffentlich gut verzinst angelegt, dann die Steuer abdrücken und hoffen, dass was übrigbleibt.

            Gruß
            Stiller
            Gruss (S)stiller
            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
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              #7
              AW: Stark abweichender Bescheid!

              Der Fehler liegt in der bereits mehrfach angesprochenen Zeile 10 der Anlage Vorsorgeaufwand: Sie hätten jeweils "JA" ankreuzen müssen. Das Finanzamt ist natürlich mit den korrekten Eintragungen zu einem anderen Ergebnis gekommen als ElsterFormular.

              Nur die angeblich monatliche Vorauszahlung kann ich ebenso wie meine Vorredner nicht verstehen: das deutsche Steuerrecht sieht vierteljährliche Vorauszahlungen zum 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12. vor (http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__37.html), davon kann also kein deutsches Finanzamt abweichen.

              Haben Sie evtl. andere Rückstände beim Finanzamt und hier schon einen Ratenplan mit der Vollstreckungsstelle vereinbart? hier wäre eine monatliche Zahlung durchaus üblich.

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                #8
                AW: Stark abweichender Bescheid!

                Am besten ist in solchen Fällen natürlich ein persönliches Gespräch.
                Alle Unterlagen mitnehmen, einen Ausdruck der übermittelten Daten/der Steuerberechnung (nicht rechtlich bindent).
                Dann sollten die Abweichung aufgeklärt werden können.
                Aber die Rechtsbehelfsfrist (Datum auf dem Bescheid + 3 Tage + 1 Monat) nicht verpassen! Sonst sind kaum noch Änderungen möglich.
                LG MAX v S.

                (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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