Hallo,
ich hoffe man kann mir hier schnell weiterhelfen. Ich bekomme es einfach nicht so recht gegoogelt:
Da ich nach meiner Studienzeit ein paar Jobs als Freelancer bekam, war ich als Freiberufler gemeldet und musste nur die EÜR machen.
Anfang 2018 begann ich in einer Agentur zu arbeiten und war da längst nicht mehr als Freelancer tätig. Finanziell gab es da also keine Überschneidungen. Allerdings hatte ich es versäumt meinen Freiberuflerstatus zu beenden und soll nun meine Einkommensteuer 2018 machen.
Jetzt frage ich mich, ob ich mit der EÜR auch alles relevante als Arbeitnehmer in der Einkommensteuererklärung ausfüllen muss.
Weiß da jemand mehr?
Vielen Dank schon einmal!
ich hoffe man kann mir hier schnell weiterhelfen. Ich bekomme es einfach nicht so recht gegoogelt:
Da ich nach meiner Studienzeit ein paar Jobs als Freelancer bekam, war ich als Freiberufler gemeldet und musste nur die EÜR machen.
Anfang 2018 begann ich in einer Agentur zu arbeiten und war da längst nicht mehr als Freelancer tätig. Finanziell gab es da also keine Überschneidungen. Allerdings hatte ich es versäumt meinen Freiberuflerstatus zu beenden und soll nun meine Einkommensteuer 2018 machen.
Jetzt frage ich mich, ob ich mit der EÜR auch alles relevante als Arbeitnehmer in der Einkommensteuererklärung ausfüllen muss.
Weiß da jemand mehr?
Vielen Dank schon einmal!
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