Hallo zusammen, ich bin dabei meine Buchhaltung und meine EÜR ordentlich zu machen. Ich habe ein Kleingewerbe angemeldet und mache von der Kleinunternehmerregelung gebrauch.
Ich habe nun eine Rechnung eines ausländischen Unternehmens erhalten, über welches ich online meine digitalen Produkte verkaufe. Diese Rechnung ist mit Steuerschuldumkehr geschrieben.
Meine Fragen nun dazu:
1. Ist die Steuerschuldumkehr für mich nicht zum Nachteil als Kleinunternehmer? Eigentlich müsste ich ja keine UST abführen. Das ausländische Unternehmen behält diese aber an meiner Statt ein um sie abzuführen.
2. Welche Beträge führe ich jetzt in meiner EÜR auf? Den originalen Produktpreis (inkl. UST) oder behandle ich es tatsächlich brutto für netto und trage den Netto-Betrag bei Einnahmen ein?
Vielleicht stehe ich auch nur auf dem Schlauch, aber irgendwie hab ich das Gefühl, dass mir durch die Steuerschuldumkehr einiges an Einnahmen flöten geht. Danke vorab für euren Input.
LG
Alex
Ich habe nun eine Rechnung eines ausländischen Unternehmens erhalten, über welches ich online meine digitalen Produkte verkaufe. Diese Rechnung ist mit Steuerschuldumkehr geschrieben.
Meine Fragen nun dazu:
1. Ist die Steuerschuldumkehr für mich nicht zum Nachteil als Kleinunternehmer? Eigentlich müsste ich ja keine UST abführen. Das ausländische Unternehmen behält diese aber an meiner Statt ein um sie abzuführen.
2. Welche Beträge führe ich jetzt in meiner EÜR auf? Den originalen Produktpreis (inkl. UST) oder behandle ich es tatsächlich brutto für netto und trage den Netto-Betrag bei Einnahmen ein?
Vielleicht stehe ich auch nur auf dem Schlauch, aber irgendwie hab ich das Gefühl, dass mir durch die Steuerschuldumkehr einiges an Einnahmen flöten geht. Danke vorab für euren Input.
LG
Alex
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