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Gewerbe Büro-Dienstleistungen - SKR03 oder SKR04?

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    Gewerbe Büro-Dienstleistungen - SKR03 oder SKR04?

    Tach,

    ich habe mal wieder eine Frage, die nicht direkt mit Elster zu tun hat, aber deren Antwort vielleicht trotzdem der eine oder andere Teilnehmer kennt, es geht um die EÜR und den Kontenrahmen.

    Ich bin derzeit dabei, die passende EÜR-Software für mein Gewerbe auszusuchen, bei den beiden Programmen, die jetzt noch übrig sind und die ich eine Zeitlang ausprobieren kann, gibt es jeweils eine Wahlmöglichkeit in Bezug auf den Kontenrahmen. Ich war in meinem Berufsleben im Vertrieb tätig und kann die Unterschiede nicht einordnen. Der SKR03 ist, wenn ich das richtig gelesen habe, an den Geschäftsprozessen einer Unternehmung orientiert, der SKR04 am Aufbau einer Bilanz. Außerdem habe ich noch gelesen, dass der SKR03 von den meisten Steuerberatern für Startups, Freiberufler und kleinere Unternehmen empfohlen wird (in diese Abteilung falle ich ja).

    Ich werde meine EÜR in nächster Zeit erstmal selbst machen, also ohne Steuerberater, deshalb: noch jemand eine Idee?

    #2
    Hallo,

    ja EÜR von Mein Elster
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
      ja EÜR von Mein Elster
      Danke für die schnelle Reaktion. Ich habe meine Frage nochmal angeguckt, und die ist wohl missverständlich. Mir geht es nicht darum, wie ich die EÜR mache, sondern darum, welchen der beiden Kontenrahmen ich wählen sollte, sh. auch die Überschrift.

      Kommentar


        #4
        Da musst du besser in einem Buchhaltungsforum fragen ! Hier geht es vorrangig um ELSTER, die elektronische Steuererklärung.

        Ich mache die Buchführung für einen meiner Söhne unter Verwendung des skr03, habe allerdings noch nie mit dem skr04 gearbeitet.

        Deshalb kann ich zu den Vor- und Nachteilen der diversen Kontenrahmen nichts sagen. Ich erstelle nur Bilanzen, keine EÜR.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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