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Mein Mann ist am 6.12.2020 gestorben ...

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    Mein Mann ist am 6.12.2020 gestorben ...

    Ich habe jetzt eine ganz normale Steuererklärungen für das letzte Jahr abgegeben, da alle Einnahmen und Kosten 12 Monate geflossen sind. Das Gnadensplitting kam nicht zum Einsatz wird aber dieses Jahr gewährt. Wie sieht es für das nächste Jahr aus. Komme ich dann automatisch in Steuerklasse 3? Wie muss ich mich bei der Steuererklärung für das Jahr 2021 verhalten, mache ich dann eine Steuerklärung nur für mich alleine. Danke für Eure Hilfe !

    #2
    Im Jahr 2020 ergeben sich überhaupt keine Änderungen, da gibt man nach wie vor an verheiratet seit dem und wählt die Veranlagungsart für Ehegatten aus.

    Im Jahr 2021 machst du die Steuererklärung nur noch für dich. An dem Eintrag verwitwet seit dem 06.12.2020 wird erkannt, dass für 2021 noch

    der Splittingtarif (sog. Gnadensplitting) anzuwenden ist.

    Im Jahr 2022 kommst du in die Lohnsteuerklasse 1, es sei den, es würden die Voraussetzungen für die Lohnsteuerklasse 2 vorliegen und es wird

    ein entsprechender Antrag gestellt. Ohne Kinder wirst du ab 2022 im Ergebnis steuerlich wieder als Single behandelt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hier handelt es sich um ein Forum rund um die elektronische Steuererklärung Elster. Deine Fragen haben damit nichts zu tun.

      Gnadensplitting gibt es bei Dir für 2021. Die Formulare dafür liegen noch nicht vor. Natürlich musst Du die Steuererklärung für Dich alleine machen.

      Welche Steuerklasse hast Du denn bisher? Ich denke dass diese dieses Jahr nicht automatisch geändert wird.

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        #4
        Bei der Einkommensteuererklärung 2020 ist daran zu denken, dass eventuelle Miterben (Kinder ?) mit einzubinden sind. Auch denen steht ihr Anteil an Erstattung / Nachzahlung zu.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Herzlichen Dank für die schnelle Information. Tut mir leid, dass ich dieses Forum missbraucht habe. Nicht mit Absicht übrigens.

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