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Beamter/ Angestellte - Einzelveranlagung sinnvoll?

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    Beamter/ Angestellte - Einzelveranlagung sinnvoll?

    Guten Morgen,

    mein Partner und ich sind gerade am überlegen, ob eine Einzelveranlagung bei uns Sinn macht. Seit letztem Jahr sind wir verheiratet, aber kinderlos. Er ist Beamter und ich Angestellte und verdienen ungefähr gleich viel (nachdem er weniger Steuern zahlt). Aktuell bin ich noch in der Kirche, er ist bereits ausgetreten. Zu welchem Verfahren würdet ihr uns raten?

    Was vielleicht auch noch eine Rolle spielt: wir sind letztes Jahr von Frankfurt nach Düsseldorf gezogen. Für den Umzug hat er eine Pauschale erhalten, ich nicht.

    Vielen Dank schon mal im Voraus und ein Gruß
    Karina

    #2
    Ja, das könnt Ihr mit Elster ausrechnen. In Mein Elster müsst Ihr dafür drei Steuererklärungen anlegen.

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      #3
      Wenn man mit wenig Aufwand herausfinden will, ob eine Einzelveranlagung wirklich Sinn macht, gibt man 15,00 € für ein kommerzielles Steuerprogramm

      aus. Da muss man die Daten wenigstens nur einmal erfassen und nicht drei Steuererklärungen anlegen wie bei Mein ELSTER.

      Grundsätzlich gilt, dass der Splittingvorteil bei größeren Einkommensdifferenzen höher ausfällt und bei gleich hohem Einkommen gegen 0 geht,

      was aber immer noch nicht heißt, dass eine Einzelveranlagung günstiger ausfällt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Okay, dann probieren wir beide Versionen bei der Wiso Software aus. Danke schon mal!

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          #5
          Okay, dann probieren wir beide Versionen bei der Wiso Software aus.
          Die Programme von Buhl Data prüfen von sich aus, welche Veranlagungsart am günstigsten ist.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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