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Erbschaft welches Formular?

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    Erbschaft welches Formular?

    Hallo, kann mir bitte jemand helfen: Wo kann ich bitte eine Erbschaft aus dem Ausland eintragen. Es ist zwar steuerfrei..... Tochter erbt von Vater Geldbetrag, aber unter der Freigrenze..... aber ich muss es ja dennoch angeben. In welchem Formular, welche Spalte ist hierfür richtig ?
    Vielen Dank
    Helmut

    #2
    Hallo,

    Erbschaftsteuererklärung hat nichts mit Elster zu tun
    Warum willst du eine abgeben? Du schreibst :

    Tochter erbt von Vater Geldbetrag, aber unter der Freigrenze.
    Gruß FIGUL

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      #3
      Ich will nicht..... Ich denke es muss angegeben werden, keine Ahnung ???? So wie du schreibst verstehe ich gar nichts.... oder ist es ein extra Formular unabhängig von Elster?

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        #4
        Hallo,

        du bist hier im Forum vollkommen falsch.
        Freibeträge zur Erbschaftssteuer findest du im Internet.
        Warum willst du eine Erbschaftssteuererklärung abgeben, wenn du unter dem Freibetrag liegst?
        Da gibt es nichts zu versteuern
        Gruß FIGUL

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          #5
          oder ist es ein extra Formular unabhängig von Elster?
          Die Formulare für die Schenkung- bzw Erbschaftsteuer haben mit Elster nichts zu tun. Die Abgabe muss auf Papier erfolgen.

          Man könnte geerbte Geldbeträge unter der Freigrenze auch vorab schriftlich anzeigen. Formulare für Erklärungen gibt es hier:

          https://www.finanzamt.bayern.de/Info...16/default.php
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Super, vielen Dank.... ich habe es verstanden, dachte es wäre bei Elster. Jetzt ist es klar.... Danke und VG, Helmut

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              #7
              Hier noch die Vorschriften zur Anzeigepflicht nach § 30 ErbStG: https://www.gesetze-im-internet.de/e...1974/__30.html

              Ein spezielles Formular für die Anzeige nach § 30 ErbStG habe ich auch noch gefunden: https://www.finanzamt.bayern.de/Info..._wegen-ges.pdf

              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Danke Ihnen, Perfekt!

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