Hallo ich habe eine Frage zur Entfernungspauschale. Meine Frau und ich arbeiten bei dem gleichen Arbeitgeber. Die Entfernung zur Arbeitsstätte beträgt 28 km. Meine Frau ist 172 mal zur Arbeit gefahren, ich 195 mal. Wir haben ein Auto. Ich bin meistens mit dem Auto gefahren, manchmal mit öffentlichen Verkehrsmittel. Bei meiner Frau ist es so, dass Sie meistens mitgefahren ist und manchmal mit öffentlichen Verkehrsmitteln den Weg zurückgelegt hat. Leider wissen wir nicht mehr die genaue Anzahl der Tage wann Sie mit dem Auto und den öffentlichen Verkehrsmitteln gefahren ist. Bei mir verhält es sich genauso. Fahrkarten haben wir nicht aufgehoben. Wir würden es deshalb so angeben, dass ich 195 mal mit dem Auto gefahren ist und Sie 172 mal Mitfahrer in einer Ehegattenfahrgemeinschaft war. Es müsste doch eigentlich egal sein wie wir das für unsere Verhältnisse angeben, da wir nicht über 4500 Euro Entfernungspauschale kommen. Was ich gerne wissen möchte können wir das so angeben, oder verwirklichen wir dadurch irgendeine Steuerstraftat, da ja die Angabe der Verkehrsmittel falsch ist?
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Verkehrsmittel Entfernungspauschale
Einklappen
X
-
Verkehrsmittel Entfernungspauschale
Hallo ich habe eine Frage zur Entfernungspauschale. Meine Frau und ich arbeiten bei dem gleichen Arbeitgeber. Die Entfernung zur Arbeitsstätte beträgt 28 km. Meine Frau ist 172 mal zur Arbeit gefahren, ich 195 mal. Wir haben ein Auto. Ich bin meistens mit dem Auto gefahren, manchmal mit öffentlichen Verkehrsmittel. Bei meiner Frau ist es so, dass Sie meistens mitgefahren ist und manchmal mit öffentlichen Verkehrsmitteln den Weg zurückgelegt hat. Leider wissen wir nicht mehr die genaue Anzahl der Tage wann Sie mit dem Auto und den öffentlichen Verkehrsmitteln gefahren ist. Bei mir verhält es sich genauso. Fahrkarten haben wir nicht aufgehoben. Wir würden es deshalb so angeben, dass ich 195 mal mit dem Auto gefahren ist und Sie 172 mal Mitfahrer in einer Ehegattenfahrgemeinschaft war. Es müsste doch eigentlich egal sein wie wir das für unsere Verhältnisse angeben, da wir nicht über 4500 Euro Entfernungspauschale kommen. Was ich gerne wissen möchte können wir das so angeben, oder verwirklichen wir dadurch irgendeine Steuerstraftat, da ja die Angabe der Verkehrsmittel falsch ist?
Stichworte: -
-
Was ich gerne wissen möchte können wir das so angeben, oder verwirklichen wir dadurch irgendeine Steuerstraftat, da ja die Angabe der Verkehrsmittel falsch ist?
Wo ist also euer Problem ? Oder verwendet ihr ein Steuerprogramm, das in dem Punkt differenziert ?. Wenn die ÖPNV-Kosten nicht genau bekannt sind, gebt ihr
keine an. Die sind doch in solchen Fällen ohnehin nicht höher als die Entfernungspauschale.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
-
Da wir nicht mehr die genaue Anzahl der Tage wissen, wann wer mit dem Auto und den öffentlichen gefahren ist, würde ich es so eintragen, dass ich alle Tage gefahren bin und sie mitgefahren ist. Das entspäche zwar nicht den Tatsachen, aber das Ergebnis wäre das gleiche. Ich wollte nur Wissen, ob wir da Stress bekommen mit dem Finanzamt, weil ja die Gegebenheiten nicht stimmen.
Kommentar
-
Ich wollte nur Wissen, ob wir da Stress bekommen mit dem Finanzamt,
dass die Anzahl der Tage, an denen die 1. Tätigkeitsstätte aufgesucht wurde, für jeden von euch richtig angegeben wird.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
Kommentar