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Anlage Kind

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    Anlage Kind

    Hallo hab da mal ein Problem. Also ich mache die Steuererklärung, wir haben eine Zusammenveranlagung, Das Problem bezieht sich auf meine Tochter die ich mit in die Ehe gebracht habe wie mache ich die Kinderbetreuung geltend Anlage K ab nummer 62. Da mein mann arbeitet und ich Hartz IV bekomme.

    danke im vorraus!!

    #2
    AW: Anlage Kind

    Hallo Daniela,

    Erläuterungen der Elster Hilfe zu dem Thema:

    zusammenlebende Eltern, bei denen nur ein Elternteil erwerbstätig ist, können zwei Drittel der Betreuungskosten für ihre Kinder als Sonderausgaben steuerlich geltend machen, die das dritte, jedoch nicht das sechste Lebensjahr vollendet haben.

    Anlage Kind Zeile 62, 74, 77, 81 (erst voller Betrag, 2te Spalte 2/3)

    Es wird davon ausgegangen das, wenn ein Elternteil zu Hause ist, Kinderbetreungskosten nicht zwingend entstehen.

    Ansonsten nur bei Krankheit, Behinderung, Ausbildung (d.h. wenn keiner der Eltern das Kind tagsüber betreuen kann)
    LG MAX v S.

    (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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      #3
      AW: Anlage Kind

      Ja so weit war ich auch schon aber meine Tochter ist 2002 geboren hat also das 6. Lebensjahr schon erreicht was nun? Wie soll ich die Zeilen bis 90 ausfüllen bekomme immer Fehlermeldungen.

      Hilfe wäre wirklich toll!!

      Danke

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage Kind

        Max_v-S hat es doch schon gesagt: Ihre Kinderbetreuungskosten sind steuerlich NICHT berücksichtigungsfähig. Folglich können Sie Ihre Daten auch nicht sinnvoll in die erwähnten Zeilen eintragen, so dass Sie -natürlich- nur Fehlermeldungen bekommen. Fazit: KEINE Eingaben bei Kinderbetreuungskosten !
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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