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    Eigentumswohnung

    Hallo

    Meine Mutter wohnt in einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus. Letztes Jahr 2009 wurde die Garage die für alle Anwohner benutzbar ist Saniert d.h. neuer Bodenbelag und die Wände wurden neu gestrichen. Als Wohnungsbesitzerin enstanden für sie hohe Kosten.

    Meine Frage:

    - kann man die Kosten in der Steuererklärung angeben? Wenn ja wo genau
    Zuletzt geändert von ; 27.07.2010, 14:08.

    #2
    AW: Eigentumswohnung

    Ich könnte mir vorstellen, dass eventuell der Hauptvordruck mit Zeile 78 passen würde.
    Reine Handwerkerkosten (Arbeitslohn + darauf entfallende Mehrwertsteuer).

    Kommentar


      #3
      AW: Eigentumswohnung

      In meinem Fall stellt die Verwaltung eine entsprechende Bescheinigung aus, die vom Finanzamt anstelle der Originalrechnung anerkannt wird.
      Gruß
      Bolletax

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