Vorsorgeaufwand Haftpflicht

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  • Marliese11
    Neuer Benutzer
    • 06.04.2021
    • 4

    #1

    Vorsorgeaufwand Haftpflicht

    Guten Tag, eine kurze Frage, ich mache hier eine Steuererklärung für meinen Mann, der inzwischen Rentner ist. In der Vergangenheit haben wir immer unter den Vorsorgeaufwendungen die Haftpflicht eingetragen. und ich erinnere mich, dass das Steuerergebnis sich verändert hat. Jetzt ist es so, dass egal ob die Vorsorgeaufwendungen (Haftpflicht) eingetragen sind oder nicht, das gleiche Steuerergebnis rauskommt. ist das so richtig?? und dann bräuchte ich das ja gar nicht mehr ausfüllen (wenn sich nichts ändert??) vielen lieben Dank für die Hilfe.
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15389

    #2
    Dann hast Du - was eigentlich der Normalfall ist - den Höchstbetrag schon mit der Basiskrankenversicherung erreicht.

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45977

      #3
      und dann bräuchte ich das ja gar nicht mehr ausfüllen (wenn sich nichts ändert??)
      So ist das ! Warum macht ihr eigentlich keine Zusammenveranlagung ?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • Marliese11
        Neuer Benutzer
        • 06.04.2021
        • 4

        #4
        vielen lieben Dank für die Antworten, und um auf die Frage zu antworten - wir haben das mit dem Heiraten verpasst.

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45977

          #5
          wir haben das mit dem Heiraten verpasst.
          Ja dann, das erklärt alles ! Wobei man bei Rentnern nicht generell sagen kann, dass die eigenen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

          über der Höchstgrenze von 1.900,00 € liegen. Das hängt bei gesetzlicher Krankenversicherung bekanntlich von der Höhe der Renten ab.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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