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Berufsunfähigkeitsversicherung in der Ausbildung

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    Berufsunfähigkeitsversicherung in der Ausbildung

    Hallo,
    kann mir jemand sagen, wo ich die BU-Versicherung von meiner volljährigen Tochter eintragen kann.
    Sie ist 22 Jahre, in Ausbildung, bekommt BAB und mit der Bu-Versicherung können wir den Ausbildungsfreibetrag eventuell erhalten. Ich weiß aber nicht, wo ich die eintragen soll.
    Gruß Erika
    Zuletzt geändert von Kiera; 27.07.2010, 18:40.

    #2
    AW: Berufsunfähigkeitsversicherung in der Ausbildung

    SIE können die BU-Versicherung nur BEI SICH berücksichtigen, wenn SIE auch Versicherungsnehmer UND die Beiträge selbst zahlen. Liegen eine der beiden Voraussetzungen NICHT vor, können Sie sie NICHT ansetzen (BFH vom 08.03.1995, BStBl II S. 637, X R 80/91).

    Gleiches gilt für Ihre Tochter, d.h. Ihre Tochter müsste Versicherungsnehmerin sein UND gleichzeitig die Beiträge zahlen, damit sie die Beträge in ihrer Steuererklärung ansetzen kann. Ob das bei ihr eine steuerliche Relevanz hat, ist eine andere Frage.

    WENN die BU-Versicherung anzusetzen WÄRE, dann in der Anlage Vorsorgeaufwand in Zeile 16.

    Einen Ausbildungsfreibetrag gibt es schon seit Jahren nicht mehr. Wie kommen Sie also darauf ?

    Sollten sie damit den Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs eines in Berufsausbildung befindenden, AUSWÄRTIG untergebrachten volljährigen Kindes meinen, hätte ein Abzug oder Nichtabzug der BU-Versicherung (= Sonderausgabe) dafür KEINERLEI Relevanz, denn gegengerechnet werden die Einkünfte und Bezüge der Tochter, Sonderausgaben wie die BU-Versicherung werden aber nach der Systematik des Einkommensteuergesetzes bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens NACH der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge abgezogen. Oder anders herum: Der Abzug oder Nichtabzug der BU-Versicherung als Sonderausgabe hat keinerlei Einfluss auf die hier entscheidende Frage der Höhe der Einkünfte oder Bezüge.
    Schönen Gruß

    Picard777

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