Guten Tag allerseits,
ich habe letztes Jahr ein Gewerbe angemeldet und falle unter die Kleinunternehmerregelung. Eine EÜR habe ich schon abgegeben, bin mir jedoch unsicher mit der Gewerbe- und Umsatzsteuerklärung. Auf dem Bescheid mit der Steuernummer steht folgendes:
"Sie gilt für:
Einkommensteuer
Umsatzsteuer
Gewinnermittlung nach §4 Abs. 3 EStG"
Muss ich nun eine Umsatzsteuererklärung abgeben? Umsatzsteuervoranmeldungen habe ich nicht gemacht, da ja Kleinunternehmer. Vielleicht ist noch zu erwähnen, dass ich ebenfalls eine UStID besitze, da ich ins EU-Ausland ausliefere.
Weiterhin würde mich interessieren, ob ich auch eine Gewerbesteuererklärung abgeben muss? Ich liege unter dem Freibetrag, würde also zu nein tendieren?
Danke im Voraus für eure Antworten!
Beste Grüße & bleibt Gesund,
Leon
ich habe letztes Jahr ein Gewerbe angemeldet und falle unter die Kleinunternehmerregelung. Eine EÜR habe ich schon abgegeben, bin mir jedoch unsicher mit der Gewerbe- und Umsatzsteuerklärung. Auf dem Bescheid mit der Steuernummer steht folgendes:
"Sie gilt für:
Einkommensteuer
Umsatzsteuer
Gewinnermittlung nach §4 Abs. 3 EStG"
Muss ich nun eine Umsatzsteuererklärung abgeben? Umsatzsteuervoranmeldungen habe ich nicht gemacht, da ja Kleinunternehmer. Vielleicht ist noch zu erwähnen, dass ich ebenfalls eine UStID besitze, da ich ins EU-Ausland ausliefere.
Weiterhin würde mich interessieren, ob ich auch eine Gewerbesteuererklärung abgeben muss? Ich liege unter dem Freibetrag, würde also zu nein tendieren?
Danke im Voraus für eure Antworten!
Beste Grüße & bleibt Gesund,
Leon
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